Am 12. Juli 2024 wurde die europäische Verordnung zur
Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz
(„KI-Verordnung“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Wie alle
europäischen Verordnungen gilt auch diese Verordnung direkt und unmittelbar in
Deutschland. Es wird daher kein nationales Umsetzungsgesetz geben, alle
Vorgaben finden sich ausschließlich in der KI-VO.
Ziele
der KI-VO
Mit dieser Verordnung will die EU einen einheitlichen
Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen schaffen. Damit soll zugleich ein
hohes Schutzniveau im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit sowie bezüglich
der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten
Grundrechte gewährleistet werden. Die EU will so einerseits vor schädlichen
Auswirkungen der KI schützen, andererseits aber auch entsprechende Innovationen
fördern.
KI-System als Schlüsselbegriff
Die KI-VO enthält
folgende grundlegende Definition des von der KI-VO erfassten KI-Systems:
„Ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.“
Alle KI-Systeme, die unter diese recht weite Definition fallen, werden durch die KI-VO reguliert.
Risikobasierte Regulierung
Die KI-Systeme
werden in der KI-Verordnung abhängig von ihrem jeweiligen Gefahrenpotenzial
risikobasiert reguliert. Je höher der europäische Gesetzgeber das Risiko
einschätzt, desto höher sind die Anforderungen an Anbieter, Hersteller,
Betreiber, Einführer oder Händler solcher Systeme. Die KI-VO sieht folgende
KI-Risikokategorien vor:
· Verbotene Praktiken im KI-Bereich
· Hochrisiko-KI-Systeme
· KI-Systeme für direkte Interaktion
· KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Die verbotenen Praktiken beinhalten ein inakzeptables Risiko im Hinblick auf die Grundwerte der Europäischen Union, etwa im Bereich der Menschenrechte. Die höchste akzeptable Risikokategorie bilden Hochrisiko-Systeme, die in Anhang III der Verordnung aufgeführt werden. Für diese Systeme gelten umfangreiche organisatorische Vorgaben für die betroffenen Unternehmen, etwa bezüglich der Governance, des Risikomanagements, der menschlichen Aufsicht und der grundrechtsbezogenen Folgenabschätzung. Die sonstigen KI-Systeme und KI-Modelle beinhalten nur ein moderates Risiko, so dass sich die Anforderungen an die betroffenen Unternehmen auf Transparenzpflichten beschränken.
Stufenweise
Geltung
Die Vorschriften der
KI-Verordnung gelten grundsätzlich ab dem 2.
August 2026. Jedoch gelten einige Regelungen, die Unternehmen direkt betreffen,
zum Teil bereits zuvor oder danach:
· Ab dem 2. Februar 2025 gelten die Regelungen zu den verbotenen KI-Praktiken
·
Ab
dem 2. August 2025 gelten die Regelungen für die Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
·
Ab
dem 2. August 2027 gelten die Regelungen zurEinstufung von Sicherheitsbauteilen als Hochrisiko-KI-System
Sanktionen
Wie mittlerweile
üblich, enthält auch diese Verordnung spürbare Sanktionen bei Verstößen gegen
ihre Vorgaben. Die Sanktionshöhe hängt bei Bußgeldern davon ab, gegen welche
Vorschrift das Unternehmen verstoßen hat. Sie reicht bei verbotenen
KI-Praktiken bis zu 35 Mio. € und bei Verstößen gegen sonstige Vorgaben bis zu
15 Mio. €.
Bewertung
Die KI-VO bringt
signifikante Anforderungen für die betroffenen Unternehmen mit sich. Angesichts
der Komplexität der Regelungen und der Höhe der drohenden Sanktionen sollten
sich betroffenen Unternehmen bereits jetzt mit den für sie, abhängig von ihrem
Geschäftsmodell, jeweils geltenden Regelungen vertraut machen. Dabei und bei
der Umsetzung der neuen Anforderungen in die Unternehmerpraxis unterstützen wir
Sie gerne.
Detailinformationen zu den Auswirkungen der KI-VO auf einzelne Rechtsgebiete und unternehmerische Prozesse erhalten Sie zudem bei unserem regelmäßig stattfindenden KI-Lunch, zu dem Sie sich über diesen Link anmelden können.
2025
Für die Krankentagegeldversicherung gilt nach den Versicherungsbedingungen regelmäßig, dass kein höheres Krankentagegeld versichert werden kann, als das durchschnittliche Nettoeinkommen bei Abschluss der Versicherung. Sinkt das Nettoeinkommen später, kann der Versicherer das Krankentagegeld herabsetzen, auch wenn der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit bereits eingetreten ist.
Seit längerem ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Qualität von Angeboten anhand von Schulnoten bewertet werden darf. Bei der Beurteilung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbar ist. Allerdings ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die Vergabe der jeweiligen Noten nachvollziehbar zu dokumentieren.
Am 13.03.2025 hat der Landtag das Gesetz für das schnellere Bauen beschlossen, das am 29.06.2025 in Kraft tritt. Die Novelle enthält weitreichende Änderungen sowohl verfahrensrechtlicher als auch materiell-rechtlicher Vorschriften. Die Bauministerin spricht in diesem Zusammenhang von einem „Paradigmenwechsel“. Die Baurechtsbehörden sollen nicht mehr zuerst fragen, was alles gegen ein Bauvorhaben sprechen könnte, sondern danach suchen, wie der Weg freigemacht werden kann.
Geht ein Mietverhältnis zu Ende und gibt der Mieter den Mietgegenstand beschädigt zurück, ist Eile geboten. Nach § 548 BGB verjähren nämlich Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten. Der Vermieter ist daher gehalten, die Mietsache unverzüglich auf Veränderungen oder Verschlechterungen zu untersuchen, damit er, wenn solche vorhanden sind, rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen einleiten kann. Der Lauf dieser sehr kurzen Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Wann dies der Fall ist, kann im Einzelfall streitig sein. In einem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Mieter die Schlüssel zum Mietgegenstand in den (privaten) Briefkasten des Vermieters eingeworfen. Der Vermieter hat die Schlüssel an sich genommen und nicht
Die von Präsident Trump eingeführten Zölle und der drohende Handelskrieg, Lieferkettenprobleme, Fachkräftemangel, Energie- und Rohstoffkosten, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und und und – die Herausforderungen, die sich den Unternehmen in Deutschland stellen, sind äußerst vielfältig und komplex. Die aktuelle wirtschaftliche Lage verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig es ist, frühzeitig die drohenden Gefahren für ein Unternehmen zu erkennen und entsprechend zu handeln. Die Verantwortung hierfür trägt die Geschäftsleitung. Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Pflichten der Geschäftsleitung zur Krisenfrüherkennung geben und macht Vorschläge für die Umsetzung in der Praxis.