
Die Ermittlung der Baukosten für den Bauherrn ist weder Selbstzweck noch bloße Abrechnungsgrundlage für das Honorar des Planers. Wie das OLG Brandenburg urteilte, verstößt ein Architekt gegen seine Informations- und Beratungspflichten aus dem Architektenvertrag, wenn er die Baukosten deutlich zu niedrig ansetzt (10 U 11/24). Im konkreten Fall hatte der Architekt nach sachverständiger Feststellung die Rohbaukosten der KG 300 in der Kostenverfolgung in siebenstelliger Höhe zu niedrig veranschlagt. Diese erhebliche Abweichung war auf eine Veränderung in der Planung zurückzuführen, die eine deutliche Anhebung der ursprünglichen Kostenannahmen erfordert hätte. Hinzu kam, dass der Architekt schon die ursprünglichen Kosten zu niedrig angenommen hatte, wie der gerichtlich bestellte Sachverständige feststellte. Die Kostenannahme unterschritt in Summe den hier vom OLG angesetzten Toleranzrahmen von 10 % deutlich, weshalb sie mangelhaft war.
Der Architekt konnten das im Fall einer Pflichtverletzung gesetzlich zu vermutende Verschulden auch nicht entkräften. Sie verwiesen zwar darauf, dass sie ihre mangelhafte Kostenannahme auf Werte aus einer Baukostendatei und Erkenntnissen aus vergleichbaren Projekten gestützt hatten. Dies überzeugte den Senat allerdings nicht. Zwar dürfe der Architekt auf Baukostendateien wie das BKI zurückgreifen und auch eigene Erfahrungswerte einfließen lassen, wie das OLG Brandenburg festhielt. Im Streitfall müsse der Architekt dann aber auch darlegen und beweisen, dass die herangezogenen Vergleichswerte tatsächlich zum Bauvorhaben passen. Das gelang dem Architekten hier nicht, da es an konkretem Vortrag fehlte. Zwar mag eine derart eklatante Kostenabweichung ein Ausreißer sein. Dennoch sollten Planer stets darauf achten, ihre Kostenermittlungen bei erheblichen Planungsänderungen anzupassen und die Besonderheiten des jeweiligen Bauvorhabens bei der Anwendung von statistischen Kennwerten berücksichtigen.
2026
Das Verfahren gegen Amazon betrifft verschiedene Preiskontrollmechanismen auf der Online-Handelsplattform amazon.de. Amazon betreibt einerseits den bekannten Onlinemarktplatz „Amazon Marketplace“, auf dem rund 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Online-Handel mit Waren generiert werden. Andererseits ist Amazon zugleich mit seinem Geschäftsbereich „Amazon Retail“ als Einzelhändler auf diesem Onlinemarktplatz tätig.
2026
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen wird das angesparte Fondsguthaben bei Fälligkeit der Versicherung in eine Rente umgerechnet. Dabei kommt der bei Vertragsschluss vereinbarte Rentenfaktor zur Anwendung. Die Versicherungsbedingungen enthalten jedoch üblicherweise Klauseln, nach denen der Rentenfaktor angepasst werden kann, wenn sich die Umstände ändern.
In einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 04.06.2025 entschiedenen Fall hatte ein öffentlicher Auftraggeber ein digitales Medikations-Managementsystem und deren Betreuung ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen sahen verbindliche Wiederherstellungszeiten beim Auftreten betriebsverhindernder und -behindernder Mängel während der Betreuungszeit vor.
Immer wieder ist streitig, welche Anforderungen an eine baurechtliche Nutzungsuntersagung zu stellen sind. Der Wortlaut des § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO fordert hierfür die Nutzung einer baulichen Anlage im „Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften“. In der Vergangenheit sind alle Bausenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg davon ausgegangen, dass hierfür eine Nutzung vorliegen müsse, die nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und seit ihrem Beginn fortlaufend gegen materielles Baurecht verstoße.