In einer immer komplexer werdenden Unternehmenswelt gewinnt
der Schutz vor persönlicher Haftung für GmbH-Geschäftsführer zunehmend an
Bedeutung. Die aktuelle Rechtsentwicklung bietet verschiedene Ansätze zur
Haftungsbeschränkung, von vertraglichen Vereinbarungen bis hin zu
D&O-Versicherungen. Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle erläutern die
rechtlichen Rahmenbedingungen und stellen praxisnahe Formulierungsvorschläge
zur Haftungsbeschränkung vor. Den kompletten Beitrag finden Sie hier oder auf der Seite der dfv Mediengruppe (kostenpflichtig).
2025
Das Bundeskartellamt hat am 16.04.2025 Sennheiser electronic SE & Co. KG („Sennheiser“), die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH („Sonova“) sowie drei verantwortliche Mitarbeiter wegen vertikaler Preisbindungen im Bereich des Vertriebs von Kopfhörern mit Geldbußen von insgesamt knapp sechs Millionen Euro belegt.
Der Einsatz von IT im Unternehmen muss nicht nur sicher sein, sondern auch regelkonform. Gesetze, interne und externe Regelwerke sind einzuhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die IT-Leistungen im Unternehmen oder durch Externe erbracht werden. Zwei neue Normen haben noch nicht alle Unternehmen präsent: den CRA (Cyber Resilience Act) und den Data Act (EU-Datenverordnung). Außerdem gibt es Neuigkeiten zur Umsetzung von NIS2.
Compliance muss auch in kleinen und mittleren Unternehmen ankommen. Diesem Credo trägt eine neue DIN-Norm Rechnung. Die neue DIN SPEC 91524 bietet einen sehr guten Überblick über Compliance-Themen, die auch kleinere Betriebe betreffen. Denn auch Gesetzesvorgaben, die sich eigentlich an Großunternehmen richten, können KMU in der Lieferkette treffen.
2025
Die EU-Kommission hat die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 endgültig eingestellt. Damit entfällt für Unternehmer die bisher geltende Pflicht, im Impressum und in den AGB auf diese Plattform hinzuweisen.
2025
Mit der Entscheidung G 1/24 hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) eine zentrale Frage in der Praxis beantwortet: Ist der Inhalt eines Patentanspruchs im Erteilungs- und Widerrufsverfahren auszulegen, und wenn ja wie?
Die Antwort ist eindeutig – und grundlegend:
Patentansprüche sind stets im Lichte der Beschreibung und der Zeichnungen auszulegen, selbst wenn der Anspruchswortlaut für sich genommen verständlich erscheint.