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11.12.2025

Neue Schwellenwerte ab 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 gelten neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge, die ab dem 01.01.2026 bekannt gemacht werden. Die Schwellenwerte legen fest, welche Vergaben dem Kartellvergaberecht unterfallen. Zu beachten sind folgende Netto-Auftragswerte:

für Bauleistungen: 5.404.000,00 € (bisher: 5.538.000,00 €)
für Liefer- und Dienstleistungen (Obere und Oberste Bundesbehörden): 140.000,00 € (bisher: 143.000,00 €)
für Liefer- und Dienstleistungen (Alle übrigen öffentliche Auftraggeber): 216.000,00 € (bisher: 221.000,00 €)
für Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern: 432.000,00 € (bisher: 443.000,00 €)

Die Schwellenwerte für soziale und besondere Dienstleistungen bleiben unverändert. 

KONTAKT

Dr. Lars Knickenberg Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Vergaberecht

Partner; Rechtsanwalt; Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht; Fachanwalt für Vergaberecht

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