HomeWissenVeröffentlichungenOLG Köln: „Dubai-Schokolade“ muss aus Dubai stammen
06.11.2025

OLG Köln: „Dubai-Schokolade“ muss aus Dubai stammen

Der Hype um die sogenannte „Dubai-Schokolade“, die durch soziale Medien wie TikTok weltweit bekannt wurde, hat inzwischen mehrfach deutsche Instanzgerichte beschäftigt. Nun liegt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vor. Es geht um Schokoladenprodukte, die mit Pistazien und einem knusprigen Teig namens Kunafa gefüllt sind. Ein Anbieter, der solche Schokolade unter der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ vertrieb, wurde von einem Konkurrenten abgemahnt. Die zentrale Frage: Erwartet der Verbraucher, dass eine so bezeichnete Schokolade tatsächlich aus Dubai stammt?

Das Urteil: Herkunftsangabe statt Gattungsbezeichnung

Mit seiner Entscheidung vom 27. Juni 2025 hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln klargestellt, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ nicht als reine Geschmacksrichtung oder Rezeptur, sondern als geografische Herkunftsangabe im Sinne des Markenrechts zu werten sei.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der anfängliche Hype auf Produkten basierte, die tatsächlich in Dubai hergestellt worden seien. Influencer und Berichte über die luxuriöse Herkunft der Schokolade hätten bei den Verbrauchern eine klare Erwartungshaltung geschaffen. Diese Erwartung sei noch immer so stark, dass die Bezeichnung als irreführend gelte, wenn die Schokolade nicht aus Dubai stamme. Damit schließt das Gericht eine Umwandlung in eine allgemeine Gattungsbezeichnung (wie z. B. „Hamburger“ oder „Wiener Würstchen“) aus.

Als Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz unterstützen wir Sie dabei, irreführende Angaben zu vermeiden und Ihre Produkte rechtssicher zu bewerben. Dieses Urteil zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die Verkehrserwartungen im Blick zu behalten und eine sorgfältige Marken- und Produktstrategie zu entwickeln. 

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Philip Malcolm Kohl Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Partner; Rechtsanwalt; Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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