Die EU-Kommission hat die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 endgültig eingestellt. Damit entfällt für Unternehmer die bisher geltende Pflicht, im Impressum und in den AGB auf diese Plattform hinzuweisen.
Was viele Website- und Shop-Betreiber jedoch nicht beachten: Der Hinweis ist nicht nur entbehrlich – er ist ab sofort unzulässig.
Ein fortbestehender Verweis auf die OS-Plattform kann als irreführend gewertet werden und bietet damit eine rechtliche Angriffsfläche – etwa für Abmahnungen durch Mitbewerber oder Abmahnverbände.
Was Sie jetzt tun solltenBitte prüfen Sie umgehend, ob Ihr Impressum oder Ihre AGB noch einen Hinweis auf die OS-Plattform enthalten. Falls ja, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
* Löschen Sie den Hinweis aus dem Impressum
* Entfernen Sie ihn ggf. auch aus den AGB
* Kontrollieren Sie weitere Vorlagen oder automatisierte Rechtstexte
Was weiterhin verpflichtend bleibtUnverändert gilt die Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG). Unternehmer müssen also weiterhin darüber informieren, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind.
Ein üblicher Formulierungsvorschlag lautet etwa: „
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.“
Dieser Hinweis ist nicht betroffen von der Abschaltung der OS-Plattform und muss auch künftig im Impressum und ggf. in den AGB enthalten sein.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtstexte noch aktuell sind, oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Unser Team für
IT- und
Datenschutzrecht berät Sie zuverlässig zu allen Fragen rund um Impressumspflichten, AGB und Online-Präsenz.