Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Architekt muss fachkundigen Bauherrn nicht auf Bauabzugssteuer hinweisen

Der Architekt schuldet dem Bauherrn im Rahmen der Rechnungsprüfung keinen Hinweis auf den Einbehalt der Bauabzugssteuer.

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Sachverständiger darf nicht Protokoll führen

Es kommt hin und wieder vor, dass Gerichte aufgrund der Komplexität technischer Fragen dem Sachverständigen das Diktiergerät in die Hand geben, damit dieser selbst seine Aussagen in der Verhandlung zu Protokoll geben kann.

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Ohne-Rechnung-Abrede ist von Amts wegen zu prüfen

Trotz geltender Verbotsgesetze kommt es immer wieder vor, dass Parteien auf dem Bau eine Ohne-Rechnung-Abrede treffen, um sich die ansonsten anfallende Umsatzsteuer zu sparen. Häufig wird das Geschäft dann auch noch mit Barzahlungen auf der Baustelle vollzogen. Der Vertrag ist dann wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, sodass nach Rechtsprechung des BGH keiner der Parteien noch Rechte aus dem Bauvertrag zustehen.

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Bussgelder und Schadensersatz vermeiden

Die Bedrohung durch Cyberangriffe ist so hoch wie noch nie. Nicht mehr nur große finanzstarke Unternehmen werden zum Opfer von Cyberkriminalität, sondern die Angreifer nehmen zunehmend kleinere und mittlere Betriebe ins Visier – es gibt kein Unternehmen mehr, das für die Cyber- Kriminellen nicht interessant wäre. Um der gestiegenen Bedrohungslage durch Cyberangriffe Rechnung zu tragen hat die EU die „Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union“ (kurz „NIS-2-Richtlinie“) verabschiedet.

Carolin Kaiser,

Dr. Thomas Weimann

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Neuer THC-Grenzwert für Autofahrer beschlossen

Der Bundestag hat nunmehr feste Regelungen für den Cannabis-Konsum im Straßenverkehr verabschiedet. Wer mit einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter oder mehr im Blut erwischt wird, muss künftig mit einer Strafe rechnen. Diese Regelung, die den Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums folgt, sieht ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot vor.

Dr. Jan Rasmus Ludwig

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Cannabisanbau im Kleingarten?

Seit April ist es Erwachsenen erlaubt, Cannabis zu besitzen und anzubauen, wobei bis zu drei Pflanzen erlaubt sind. Dies gilt allerdings nur zu Hause. Der private Anbau von Cannabis in Kleingartenanlagen wird jedoch auch nach Inkrafttreten des CanG nicht erlaubt sein. Generell ist der Anbau von Cannabis in Kleingärten laut dem Gesundheitsministerium nämlich verboten.

Dr. Jan Rasmus Ludwig

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