Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Beweisrechtliche Bedeutung der Behandlungsdokumentation bei dokumentiertem Eigeninteresse eines Arztes an der Vermeidung oder Verringerung der eigenen Haftung

Verletzt der Arzt seine Dokumentationspflicht, etwa indem er Umstände, die für die Diagnose und Therapie nach dem medizinischen Standard wesentlich und deren Aufzeichnung und Aufbewahrung für die weitere Behandlung des Patienten medizinisch erforderlich sind, nicht dokumentiert, wird gemäß § 630h Abs. 3 BGB vermutet, dass der Behandelnde diese medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme auch nicht getroffen hat. Diese gesetzliche Vermutung führt zu einer Umkehr der objektiven Beweislast mit der Folge, dass der Arzt die Vermutungswirkung nur durch den Beweis des Gegenteils zu widerlegen vermag. Das heißt, er muss zur vollen Überzeugung des Gerichts beweisen, dass er die nicht dokumentierte Maßnahme dennoch durchgeführt hat.

Dr. Kristina Raske

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Ausgliederung von Krankenhausleistungen

Die Ausgliederung von Krankenhausleistungen ist unzulässig, wenn diese Leistungen nicht im Versorgungsauftrag des Krankenhauses ausgewiesen sind. Das Bundessozialgericht hat am 29.08.2023 entschieden, dass vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter nur dann als eigenständige Operationen und Prozeduren kodierfähig sind, wenn das Krankenhaus sie nach dem Inhalt seines Versorgungsauftrages auch selbst erbringen darf. Mit dem Versorgungsauftrag wird unter anderem konkret eingegrenzt, welche Leistungen das Krankenhaus erbringen und selbst durchführen darf.

Dr. Kristina Raske

VERÖFFENTLICHUNG

2019

Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Informationen und Tipps – ein Leitfaden

Hrsg. Marburger Bund – Bundesverband, 2019 

Dr. Christian Wittmann,

Dr. Kristina Raske

VERÖFFENTLICHUNG

2019

Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 

Informationen und Tipps – ein Leitfaden (Hrsg. Marburger Bund – Bundesverband), 2019

Dr. Christian Wittmann,

Dr. Kristina Raske

VERÖFFENTLICHUNG

2018

Verlust des Rechts auf Wiederholung der Ausschreibung bei unberechtigter Einflussnahme des Praxisabgebers auf das Nachbesetzungsverfahren

Anmerkung zu BayLSG, Urt. v. 22.3.2017 – L 12 KA 77/16 ZVW, MedR 2018, S. 992-998

Dr. Christian Wittmann,

Dr. Kristina Raske

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