Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Beweis der fehlenden Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen des Schuldners, die mit Benachteiligungsvorsatz erfolgt sind, durch eine Anfechtung rückgängig machen, wenn der Vertragspartner des Schuldners den Benachteiligungsvorsatz kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der Vertragspartner wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und dass die Handlung die Gläubiger benachteiligen würde. In einem Urteil vom 26.10.2023 verurteilte der Bundesgerichtshof einen Anfechtungsgegner aufgrund

Dr. Christian Wittmann

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Nachtrag II

In einem vom Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 03.02.2023 entschiedenen Fall hatte der Unternehmer dem Bauherrn ein Nachtragsangebot für die Beseitigung von Mängeln an Leistungen fremder Gewerke unterbreitet. Obwohl der Bauherr hierauf nicht reagierte, beseitigte der Unternehmer die Mängel und rechnete die Mangelbeseitigung anschließend gemäß seines Nachtragsangebots ab.

Dr. Lars Knickenberg

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Nachtrag I

In einem vom Oberlandesgericht Schleswig mit Urteil vom 09.12.2022 entschiedenen Fall war der Unternehmer unter anderem mit der Herstellung von Unterzügen als selbsttragenden Konstruktionen beauftragt, wie sich aus dem Leistungsverzeichnis ergab. Aus der nach Angebotsabgabe übergebenen Statik ergab sich dagegen, dass es sich bei den Unterzügen um nicht tragende Balken als obere Wandabschlüsse handeln sollte. Entsprechend der Statik wurden dem Unternehmer Pläne übergeben, nach denen er die Unterzüge mit einem erheblichen Mehraufwand hergestellt hat.

Dr. Lars Knickenberg

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Darlegungs- und Beweislast bei unklarem Leistungsumfang des Architekten

Rügt der Bauherr Bauüberwachungsfehler des Architekten, hat er diese mit einem Verstoß gegen die übertragenen Bauüberwachungspflichten begründen. Wendet der Architekt ein, nicht mit sämtlichen Tätigkeiten der Bauüberwachung beauftragt worden zu sein, muss nach einer Entscheidung des Kammergerichts der Bauherr nachweisen, welche Bauüberwachungsleistungen der Architekt im Einzelnen schuldete (7 U 154/21).

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Strenge Anforderungen an Belehrungspflichten bei Widerrufsrecht

Schließt ein Unternehmer mit einem Verbraucher einen Bauvertrag über die Errichtung eines Fertighauses, handelt es sich um einen Verbraucherbauvertrag, der nach ordnungsgemäßer Belehrung binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden kann. Ohne ordnungsgemäße Belehrung greift dagegen die gesetzliche Höchstfrist von einem Jahr und 14 Tagen. Das OLG München hat sich mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung befasst, nachdem Verbraucher den Verbraucherbauvertrag erst nach Ablauf von 14 Tagen widerrufen hatten (27 U 2101/22 Bau).

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Ab wann muss der Architektenplan genehmigungsfähig sein?

Es ist allgemein bekannt, dass die Planung des Architekten spätestens in der Leistungsphase 4 Objektplanung nach der HOAI genehmigungsfähig sein muss. Das OLG Celle hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ab welcher Leistungsphase die Planung des Architekten genehmigungsfähig sein muss (14 U 12/23). Der Senat zog dabei die Grenze zwischen der Leistungsphase 2 Vorplanung und der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung. Von dem Architekten könne in den beiden ersten Leistungsphasen noch nicht verlangt werden, dass seine Planung nachher auch tatsächlich in dieser Form genehmigungsfähig ist. Diesen Maßstab kann

Dr. Henrik Jacobsen

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