Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Cannabisanbau im Kleingarten?

Seit April ist es Erwachsenen erlaubt, Cannabis zu besitzen und anzubauen, wobei bis zu drei Pflanzen erlaubt sind. Dies gilt allerdings nur zu Hause. Der private Anbau von Cannabis in Kleingartenanlagen wird jedoch auch nach Inkrafttreten des CanG nicht erlaubt sein. Generell ist der Anbau von Cannabis in Kleingärten laut dem Gesundheitsministerium nämlich verboten.

Dr. Jan Rasmus Ludwig

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Vier-Tage-Woche aus rechtlicher Sicht

Im neuen Magazin Wirtschaft der IHK Region Stuttgart ist ein Beitrag von Dr. Michael Frank zum hochaktuellen Thema „Vier-Tage-Woche: So ist die Rechtslage“ erschienen. Der Artikel befasst sich mit den verschiedenen arbeitsrechtlichen Implikationen, die bei der Einführung der Viertagewoche zu berücksichtigen sind. Die wichtigsten davon sind: • Arbeitszeitverdichtung • Absenken der vertraglichen Arbeitszeit • Lohnausgleich

Dr. Michael Frank

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Höhere THC-Werte im Straßenverkehr sollen kommen

Die Entscheidung, Cannabis zu legalisieren, ist gefallen. Allerdings müssen Personen, die sich dafür entscheiden, Cannabis zu rauchen, noch immer fürchten ihren Führerschein zu verlieren. Trotz der Entkriminalisierung bleibt das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis verboten. Die Gesetzgebung zur Legalisierung von Cannabis durch die Ampelregierung ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Erwachsene dürfen die Substanz dann unter bestimmten Bedingungen besitzen und anbauen. Parallel zur Legalisierung hat ein Expertengremium einen THC-Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr empfohlen.

Dr. Jan Rasmus Ludwig

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Handel mit Cannabissamen und Stecklingen – Nur aus dem EU-Ausland?

Jüngst wurde in Norderstedt bei einem Start-up Unternehmen Cannabis Setzlinge beschlagnahmt und der Verkauf von Cannabis Samen und Setzlingen untersagt. Das Unternehmen verkaufte nach der Cannabis Legalisierung zum 1. April Samen und Stecklinge. Die Stadt Norderstedt ist der Auffas-sung, dass der Vertrieb von Cannabis Vermehrungsmaterial deutscher Unternehmen untersagt ist und nur Unternehmen aus dem EU-Ausland gestattet sei. Dieser Beitrag beschäftigt sich damit, ob nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) der Vertrieb von Cannabis Vermehrungsmaterial in Deutschland gestattet ist und ob auch deutsche Unternehmen und Händler das Vermehrungsmaterial vertreiben dürfen.

Dr. Jan Rasmus Ludwig,

Erik Czwak

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater

In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater sind üblicherweise Schäden aus „unternehmerischem Risiko“ ausgeschlossen. Nicht versichert ist zudem eine Tätigkeit als geschäftsführender Treuhänder. Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 15.11.2023 mit der Frage befasst, ob ein Steuerberater vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen Versicherungsschutz für Beratungsfehler genießt, die ihm als Treuhandkommanditist und Mittelverwendungskontrolleur einer Fondsgesellschaft unterlaufen sind. Das Land- und das Oberlandesgericht hatten dies verneint.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Kommunales Wohnungsbauunternehmen als öffentlicher Auftraggeber

Bei kommunalen Wohnungsbauunternehmen kann es sich um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB handeln, die folglich vergaberechtliche Vorschriften zu beachten haben. Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss vom 06.09.2023 klargestellt, dass die im Eigentum der Stadt Karlsruhe stehende Volkswohnung GmbH öffentlicher Auftraggeber ist. Der Zweck der Volkswohnung GmbH besteht in der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnungen, unter anderem liege ihr Zweck in der angemessenen Wohnversorgung einkommensschwacher Bevölkerungskreise.

Dr. Lars Knickenberg

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram