Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Urlaubsverfall und Hinweisobliegenheit bei Langzeiterkrankung

Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit bereits entschieden, dass der Verfall von Urlaubsansprüchen nur in Betracht kommt, wenn der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr auf seine restlichen Urlaubstage und den drohenden Verfall seitens des Arbeitgebers hingewiesen wurde. Anderenfalls tritt der zum Jahresende nicht verfallene Urlaub zum Urlaubsanspruch hinzu, der zu Beginn des Folgejahres entsteht.

Lara Müller

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Kündigung wegen Äußerungen in einer WhatsApp-Gruppe mit Kollegen?

Das Bundesarbeitsgericht hat in drei aufsehenerregenden Parallelurteilen am 24.08.2023 entschieden, dass Arbeitnehmer für beleidigende Äußerungen in privaten WhatsApp-Gruppen außerordentlich gekündigt werden können. Eine besondere „Vertraulichkeitserwartung“ hinsichtlich der Nachrichten in einer solchen Gruppe bestünde bei besonders schwerwiegenden Beleidigungen nur in absoluten Ausnahmefällen.

Dr. Michael Frank

VERÖFFENTLICHUNG

2023

BGH: Selbständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung für alle Mängel einheitlich

Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens hemmt die Verjährung hinsichtlich aller verfahrensgegenständlicher Mängel. Die Hemmung endet wieder sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens, sprich wenn die beantragte Beweissicherung sachlich erledigt ist. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine vom Gericht gesetzte Frist zur Stellungnahme abläuft, ohne dass die Parteien hiervon Gebrauch machen.

Markus Kitzenmaier

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Löschung der Eintragung in Architektenliste nach Vermögensverfall

Das Berufsrecht sieht eine Löschung der Eintragung in die Architektenliste vor, wenn der betroffene Architekt in Vermögensverfall geraten ist. Das OVG Sachsen (6 A 541/21) hat nun entschieden, dass allein die Freigabe der freiberuflichen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter nicht den Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse oder die konkrete Aussicht hierauf führen kann.

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Trotz Einhaltung der DIN: Unebener Boden ist mangelhaft!

Das OLG Zweibrücken hat sich mit der im Baurecht häufig anzutreffenden Frage beschäftigt, wann das Werk des Unternehmers trotz Einhaltung der DIN mangelhaft ist (5 U 178/21).

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Haftung des Architekten für Wärmeschutz und Energiebilanzierung?

Nach Auffassung des OLG Frankfurt haftet der Architekt für Mängel von Sonderfachleuten nur, wenn diese Leistungen betreffen, die auch zu dem vom Architekten geschuldeten Werkerfolg gehören (15 U 142/18). Fragen des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung sind spezielle Ingenieurleistungen für Bauphysik und unterfallen der Fachplanung durch Sonderfachleute.

Dr. Henrik Jacobsen

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