Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Dr. Eike Dirk Eschenfelder: Autor des Buches "Wirtschaftsprüferhaftung"

Die zweite Auflage des Buches "Wirtschaftsprüferhaftung" von Dr. Eike Dirk Eschenfelder erschien im Juni 2023 im Verlag Fachmedien Recht und Wirtschaft.

Dr. Eike Dirk Eschenfelder, Dipl. Volkswirt

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Betriebs-Berater: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da – Was Unternehmen jetzt tun müssen

Dr. Stefan Reuter analysiert in seinem aktuellen Beitrag das am 2. Juli in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz und zeigt auf, welcher Handlungsbedarf sich daraus für Unternehmen ergibt. Der Aufsatz ist im Betriebs-Berater (Heft 27/2023) erschienen.

Dr. Stefan Reuter, LL.M., Maître en droit

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Neue Regeln über Kooperationen zwischen Wettbewerbern

Die Europäische Kommission hat Anfang Juni neue Regeln und Hinweise zur Zusammenarbeit von Wettbewerbern veröffentlicht. Dazu gehören zum einen überarbeitete Gruppenfreistellungsverordnungen zu Kooperationen in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Produktion. Zum anderen wurden die Horizontalleitlinien aktualisiert. Sie enthalten Hinweise zur Praxis der Europäischen Kommission zu vielen verschiedenen Arten von Kooperationen. Im Vergleich zur letzten Version aus dem Jahr 2011 gibt es einige erwähnenswerte Änderungen.

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Jedenfalls in Berlin: Sicherungshypothek für Architekten schon vor Baubeginn!

Entgegen der Rechtsprechung des OLG Celle (14 U 160/19), hat das Kammergericht Berlin zugunsten eines Planers entschieden, dass dieser auch schon vor Baubeginn Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek und damit auch einer Vormerkung hierfür im einstweiligen Rechtsschutz hat (21 W 28/22).

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Nach Kündigung: Bauhandwerkersicherheit für 5% Werklohn ist immer schlüssig!

Der Besteller hat dem Unternehmer auf dessen Verlangen eine Bauhandwerkersicherheit zu stellen. Dies gilt auch nach Kündigung des Vertrags. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung kann dann neben dem Anspruch auf ausstehenden Werklohn nach Kündigung geltend gemacht werden. Über ihn kann nach Rechtsprechung des BGH auch im Wege des Teilurteils vorab entschieden werden.

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Auch handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind zu überwachen

In einem aktuellen Urteil hat das OLG Jena (8 U 1133/20) zur Bauüberwachungspflicht bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten Stellung genommen. Im konkreten Fall hatte das ausführende Unternehmen bei der Errichtung von Reihenhäusern bei den Putzarbeiten vergessen, einen Haftungsverbund aufzutragen. Hierdurch entstanden Risse.

Markus Kitzenmaier

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram