Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Dr. Eike Dirk Eschenfelder: Aufsatz im "Betriebs-Berater" (Heft 24/2023)

Dr. Eike Dirk Eschenfelder analysiert in seinem aktuellen Beitrag die jüngeren Entwicklungen der Wirtschaftsprüferhaftung anhand bedeutsamer Urteile seit dem Jahr 2020.

Dr. Eike Dirk Eschenfelder, Dipl. Volkswirt

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Professionelle Unterstützung bei der Implementierung eines Hinweisgebersystems

BRP berät Sie aus einer Hand zu allen Fragen rund um Hinweisgebersysteme.

Dr. Jürgen Bürkle,

Dr. Stefan Reuter, LL.M., Maître en droit

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz angepasst: Relevante Änderungen im Überblick

Im Vermittlungsausschuss verständigten sich der Bundestag und der Bundesrat auf verschiedene Änderungen des HinSchG-Entwurfs. Die wesentlichen Änderungen, mit denen das HinSchG nun am 2. Juli in Kraft tritt, sind zusammengefasst:

Dr. Jürgen Bürkle,

Dr. Stefan Reuter, LL.M., Maître en droit

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt in Kraft: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine ausdrückliche Gesetzesregelung zum sog. Whistleblowing mit weitreichenden Folgen für zahlreiche Unternehmen. Wer sich mit dem HinSchG bislang noch nicht auseinandergesetzt hat, sollte dies jetzt tun.

Dr. Jürgen Bürkle,

Dr. Stefan Reuter, LL.M., Maître en droit

VERÖFFENTLICHUNG

2023

BGH zum Widerruf des Todesfall-Bezugsrechts

In diesem von unserer Kanzlei für den Versicherer geführten Rechtsstreit ging es um die Frage, ob in der Kündigung eines Lebens- bzw. Rentenversicherungsvertrags regelmäßig zugleich der Widerruf des Todesfall-Bezugsrechts zu sehen ist. Die VN hatte ihren Rentenversicherungsvertrag zum folgenden Monatsanfang gekündigt und um Überweisung des „Restbetrags“ auf ihr Konto gebeten. Ausführungen zum Bezugsrecht enthielt das Kündigungsschreiben nicht. Kurz vor dem Wirksamwerden der Kündigung verstarb die VN.

Dr. Jürgen Bürkle,

Dr. Volker Nill

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