Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Nachträge prüfen – steckt die „Mehrleistung“ bereits im Leistungsverzeichnis?

Das Kammergericht Berlin hat bestätigt: Leistungen sind nicht nachtragsfähig, wenn sie im Leistungsverzeichnis (LV) erfasst sind (21 U 13/26). Ausgangspunkt war ein Bauvertrag über Maler- und Lackierarbeiten in einem Berliner Schulgebäude.

Jos Eickhoff

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Vertragsstrafe darf bei Einheitspreisverträgen nicht an die ursprüngliche Auftragssumme anknüpfen

Der BGH hat entschieden, dass eine formularmäßige Vertragsstrafenklausel unwirksam ist, wenn sie bei einem Einheitspreisvertrag an die im Auftragsschreiben genannte Auftragssumme anknüpft (VII ZR 42/22).

Lord Osei

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Architektenvertrag: Objektplanung Gebäude kann auch Freianlagen umfassen

Das OLG Köln hat einem Planer zusätzliches Honorar für Freianlagenplanung zugesprochen, obwohl diese Leistung nicht ausdrücklich im Architektenvertrag benannt war (11 U 138/23).

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Erweiterte Zusammenschlusskontrolle abseits bekannter Umsatzschwellen – Die Anordnung von Anmeldepflichten im Anschluss an eine Sektoruntersuchung nach § 32f Abs. 2 GWB (§ 32f Abs. 2 GWB)

Die Möglichkeit der Anordnung von fusionskontrollrechtlichen Anmeldepflichten unterhalb der regulären Schwellenwerte führte im früheren § 39a GWB a.F. ein Schattendasein ohne einen einzigen Anwendungsfall.

Dr. Simon Gollasch,

Dr. Simon Schmauder

VERÖFFENTLICHUNG

2026

BGH: Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Insolvenzverwalters gegenüber dem Wirtschaftsprüfer

In der Ausgabe 09/2026 des Betriebs-Beraters hat Dr. Eike Eschenfelder das BGH-Urteil vom 11.12.2025 (III ZR 438/23) kommentiert.

Dr. Eike Dirk Eschenfelder, Dipl. Volkswirt

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Dr. Eike Dirk Eschenfelder: Mitautor des Buches „Insolvenzversicherungsrecht“

Als erstes Werk seiner Art bietet es einen gut verständlichen Überblick über die wichtigsten Fragen an der Schnittstelle von Insolvenz- und Versicherungsrecht – besonders relevant u. a. bei Haftungsansprüchen in der Insolvenz und der D&O-Versicherung. Behandelt werden außerdem zentrale Themen wie das Versicherungsverhältnis im Insolvenzfall, typische Haftungskonstellationen, M&A, steuerliche Aspekte und prozessuale Besonderheiten.

Dr. Eike Dirk Eschenfelder, Dipl. Volkswirt

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