VERÖFFENTLICHUNG
2025
Das Schriftformerfordernis für langfristige Mietverträge wurde für den Bereich des Gewerberaummietrechts zwar durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz herabgestuft. Durch die Reform, die zum 01.01.2025 in Kraft getreten ist, gilt für langfristige Gewerberaummietverträge nicht mehr das gesetzliche Schriftformerfordernis, sondern nur Textform. Auch insoweit stellt sich die Frage, welche Änderungen eines geschlossenen Mietvertrages diesem Formerfordernis unterliegen.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Was in den letzten Jahren vor allem U.S.-amerikanische Kartellbehörden in der IT- und Tech-Branche beschäftigt hat, ist nunmehr auch in der Europäischen Kommission angekommen: Mit Beschluss vom 02.06.2025 hat die Europäische Kommission erstmals Bußgelder in Höhe von 329 Mio. € für die Vereinbarung von Abwerbeverboten („no poach agreements“) im Bereich Online-Essenslieferdienste verhängt.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
In einem vorläufigen Insolvenzverfahren, d. h. nachdem der Insolvenzantrag bei Gericht gestellt wurde, jedoch vor der Eröffnungsentscheidung des Gerichts, hatten Mieter des Insolvenzschuldners weiterhin Miete an den Schuldner gezahlt. Der Schuldner hatte diese Zahlungen nicht an den vorläufigen Insolvenzverwalter weitergeleitet. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlangte der Insolvenzverwalter vom Schuldner die Herausgabe der vereinnahmten Mietzahlungen abzüglich der durch die Vermietung entstandenen Kosten.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Seit dem 12.09.2025 gelten viele Regelungen des sogenannten Data Act (EU-Verordnung 2023/2854). Der Data Act enthält neue Pflichten für sehr viele Unternehmen, deren Umsetzung häufig mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Der Data Act will die Verfügbarkeit von Daten aus vernetzten Produkten erhöhen und den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten erleichtern. Um beide Ziele zu erreichen, werden Hersteller, Dateninhaber und Händler sogenannter vernetzter Produkte sowie Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten in die Pflicht genommen.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Im Dickicht der EU-Entwaldungsverordnung wird’s nur langsam heller – aber immerhin raschelt’s: Was kommt nun wann auf betroffene Unternehmen zu? Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation - EUDR) stellt viele Unternehmen mit globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten vor enorme Herausforderungen. Schätzungsweise sind mehr als 370.000 Unternehmen in Europa betroffen. Dass der europäische Gesetzgeber wenige Wochen vor dem geplanten Start der EUDR zum 30. Dezember 2025 immer noch am Pflichtenkatalog feilt und auch eine erneute Verschiebung immer wahrscheinlicher wird, ist aus Sicht der betroffenen Unternehmen, die sich mit großem Aufwand bereits vorbereitet haben, wenig erfreulich.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 31.05.2024 über einen Fall entschieden, in dem vor allem über Mängelrechte des Bestellers an zusätzlich ausgeführten Arbeiten gestritten wurde. Ausgangspunkt des Falls war ein Werklohnprozess: Der Unternehmer verlangte die Bezahlung von Bauleistungen, während der Besteller Mängel rügte. Streitentscheidend war, ob bestimmte, über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Arbeiten als vertraglich geschuldete Zusatzleistungen anzusehen waren oder ob sie ohne vertragliche Grundlage erbracht wurden.