VERÖFFENTLICHUNG
2024
Gibt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ein Leitfabrikat vor und genügt das vom Bieter angebotene Fabrikat den angegebenen Gleichwertigkeitsparametern, kann sein Angebot nicht wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden. Das stellt das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Beschluss (15 Verg 8/24) klar. Im konkreten Fall hatte die Auftraggeberin in einem EU-weiten offenen Verfahren die Fassadenverkleidung ihres Rathauses mit Naturwerkstein ausgeschrieben und dazu ein bestimmtes Leitfabrikat vorgegeben.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Die Ausweitung der dem Architekten von der Rechtsprechung auferlegten Überwachungspflichten schreitet unaufhaltsam voran. Das OLG Frankfurt bestätigte aktuell (29 U 61/23) zwar immerhin, dass es sich bei dem Verlegen eines Teppichbodens wohl um eine handwerkliche Selbstverständlichkeit handelt, die nicht zu überwachen ist.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Auch bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommen zunehmend Messenger-Dienste wie WhatsApp zum Tragen. Grundsätzlich können auch auf diesem Wege formfreie oder der Textform unterliegende Willenserklärungen zugehen und damit Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden. Ausgenommen sind lediglich Willenserklärungen, die eine besondere Form voraussetzen, etwa die Schriftform für die Kündigung eines Bauvertrags.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Der BGH hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, wann ein Auftragnehmer gegen seinen Auftraggeber aus einem VOB/B-Bauvertrag Ansprüche wegen verlängerter Bauzeit geltend machen kann (VII ZR 10/24). Der VII. Zivilsenat führte unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des BGH aus, dass in der bloßen Übermittlung von Bauablaufplänen keine rechtsgeschäftliche Erklärung als Anordnung des Auftraggebers zu sehen ist,
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Das OLG Naumburg hat einem Ingenieurbüro einen Umbauzuschlag für die Umplanung eines Teichs zugesprochen (2 U 96/23). Das auf Honorar klagende Ingenieurbüro war mit einer Vergrößerung des Teichvolumens samt Änderung des bestehenden Mischsystems in ein Trennsystem beauftragt.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Der BGH hat darüber entschieden, ob sich aus dem UWG ein Anspruch von Verbraucherverbänden ergibt, Verwender unwirksamer AGB zur Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Beträge an Verbraucher zu verpflichten.