Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Losbildung nicht zwingend: Technische Gründe können Gesamtvergabe rechtfertigen

Der Grundsatz der losweisen Vergabe verpflichtet öffentliche Auftraggeber grundsätzlich dazu, Bauleistungen in Teil- oder Fachlose aufzuteilen (§ 97 Abs. 4 Satz 2 GWB). Eine Gesamtvergabe ist jedoch zulässig, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe eine Vergabe an nur einen Auftragnehmer rechtfertigen (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB).

Lord Osei

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Freier Architekt darf nicht zugleich baugewerblich tätig sein

Das Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg hat klargestellt, dass freie Architekten keine baugewerbliche Tätigkeit ausüben dürfen. Bereits die abstrakte Gefahr eines Interessenkonflikts stellt einen Berufsrechtsverstoß dar (BG 46/25).

Lord Osei

VERÖFFENTLICHUNG

2026

GU-Zuschlag erhöht nicht die anrechenbaren Kosten!

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass dem Planer die Abrechnung seines Honorars unter Berücksichtigung von anrechenbaren Kosten inklusive eines GU-Zuschlags verwehrt bleibt. Die Parteien hatten vereinbart, dass der Architekt sein Honorar nach der Kostenberechnung ermitteln soll.

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Nachträge prüfen – steckt die „Mehrleistung“ bereits im Leistungsverzeichnis?

Das Kammergericht Berlin hat bestätigt: Leistungen sind nicht nachtragsfähig, wenn sie im Leistungsverzeichnis (LV) erfasst sind (21 U 13/26). Ausgangspunkt war ein Bauvertrag über Maler- und Lackierarbeiten in einem Berliner Schulgebäude.

Jos Eickhoff

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Vertragsstrafe darf bei Einheitspreisverträgen nicht an die ursprüngliche Auftragssumme anknüpfen

Der BGH hat entschieden, dass eine formularmäßige Vertragsstrafenklausel unwirksam ist, wenn sie bei einem Einheitspreisvertrag an die im Auftragsschreiben genannte Auftragssumme anknüpft (VII ZR 42/22).

Lord Osei

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Architektenvertrag: Objektplanung Gebäude kann auch Freianlagen umfassen

Das OLG Köln hat einem Planer zusätzliches Honorar für Freianlagenplanung zugesprochen, obwohl diese Leistung nicht ausdrücklich im Architektenvertrag benannt war (11 U 138/23).

Dr. Henrik Jacobsen

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