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Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Wann sind Mangelbeseitigungskosten unverhältnismäßig?

Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit von Mangelbeseitigungskosten wird häufig erhoben, hat aber selten Erfolg. Umso bemerkenswerter ist die Entscheidung des OLG Frankfurt, das einen solchen Ausnahmefall anerkannte und die Klage des Bauherrn auf Vorschuss abwies (13 U 347/19). Im konkreten Fall hatte der in Anspruch genommene Unternehmer bereits mehrfach Nachbesserungsversuche unternommen, durch die die Funktionalität und die Lebensdauer des Werks nach den anerkannten Regeln der Technik gewährleistet waren.

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Rechnungsprüfung des Architekten ist keine „Rechtsprüfung“

Das OLG Frankfurt hat zugunsten eines Architekten klargestellt, dass dieser nur eingeschränkt für die Nachtragsprüfung haftbar gemacht werden kann (21 U 69/21). Der Senat führte aus, dass sich die Prüfung des Architekten grundsätzlich nur auf die bautechnischen und baubetrieblich-kalkulatorischen Voraussetzungen für die Berechtigung der geltend gemachten Werklohnforderung bezieht. Nicht zur Prüfungspflicht des Architekten gehört dagegen die Frage, ob einem Nachtrag nach dem Ergebnis der erforderlichen Vertragsauslegung eine Mehrvergütungsansprüche rechtfertigende Änderung

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Schallschutz bei Errichtung von Doppelhäusern

Das OLG Hamburg setzte sich mit der Frage auseinander, welcher Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern geschuldet ist und auf welche Kriterien es bei der Ermittlung ankommt (4 U 4/23).

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Planungsänderung des Bauherrn: Architekt haftet nicht für Verzögerung

Das OLG Dresden hat zugunsten eines Architekten geurteilt, dass dieser nicht für diejenigen Verzögerungen einstehen müssen, die nicht allein in seinem Verantwortungsbereich liegen, sondern ganz maßgeblich durch bauherrenseitige Änderungswünsche und hierdurch erforderlich gewordene Planungsänderungen verursacht worden sind (6 U 2544/22).

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

VK Bund: Nachunternehmer darf über mehrere Bieter am Vergabeverfahren teilnehmen!

Die VK Bund hat zugunsten eines Nachunternehmers entschieden, dass dieser nicht allein deshalb vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden darf, weil er als Nachunternehmer bei mehreren Bietern „angedockt“ war (VK 1-63/23). Die Vergabekammer entschied, dass keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs drohe, wenn der Nachunternehmer als solcher oder als Eignungsverleiher an mehreren Angeboten beteiligt ist.

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Von Jobsharing bis Vier-Tage-Woche

Von der Remote-Arbeit über hybride Arbeitsmodelle bis hin zu individuellen Arbeitszeitregelungen – die Zukunft der Arbeit ist mobil, digital und flexibel. Nicht zuletzt im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel ist es dringend geboten, dass Arbeitgeber diese Veränderungen aktiv vorantreiben.

Lara Müller,

Nele Strobel

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