VERÖFFENTLICHUNG
2025
Seit dem 12.09.2025 gelten viele Regelungen des sogenannten Data Act (EU-Verordnung 2023/2854). Der Data Act enthält neue Pflichten für sehr viele Unternehmen, deren Umsetzung häufig mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Der Data Act will die Verfügbarkeit von Daten aus vernetzten Produkten erhöhen und den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten erleichtern. Um beide Ziele zu erreichen, werden Hersteller, Dateninhaber und Händler sogenannter vernetzter Produkte sowie Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten in die Pflicht genommen.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Im Dickicht der EU-Entwaldungsverordnung wird’s nur langsam heller – aber immerhin raschelt’s: Was kommt nun wann auf betroffene Unternehmen zu? Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation - EUDR) stellt viele Unternehmen mit globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten vor enorme Herausforderungen. Schätzungsweise sind mehr als 370.000 Unternehmen in Europa betroffen. Dass der europäische Gesetzgeber wenige Wochen vor dem geplanten Start der EUDR zum 30. Dezember 2025 immer noch am Pflichtenkatalog feilt und auch eine erneute Verschiebung immer wahrscheinlicher wird, ist aus Sicht der betroffenen Unternehmen, die sich mit großem Aufwand bereits vorbereitet haben, wenig erfreulich.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 31.05.2024 über einen Fall entschieden, in dem vor allem über Mängelrechte des Bestellers an zusätzlich ausgeführten Arbeiten gestritten wurde. Ausgangspunkt des Falls war ein Werklohnprozess: Der Unternehmer verlangte die Bezahlung von Bauleistungen, während der Besteller Mängel rügte. Streitentscheidend war, ob bestimmte, über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Arbeiten als vertraglich geschuldete Zusatzleistungen anzusehen waren oder ob sie ohne vertragliche Grundlage erbracht wurden.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat mit Urteil vom 16.10.2025 entschieden, dass Verhandlungen zwischen Besteller und Unternehmer über die Mängelbeseitigung, die während einer laufenden Nacherfüllungsfrist geführt werden, zu einer Verlängerung der zuvor gesetzten Nachbesserungsfrist führen können.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Der Hype um die sogenannte „Dubai-Schokolade“, die durch soziale Medien wie TikTok weltweit bekannt wurde, hat inzwischen mehrfach deutsche Instanzgerichte beschäftigt. Nun liegt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vor. Es geht um Schokoladenprodukte, die mit Pistazien und einem knusprigen Teig namens Kunafa gefüllt sind. Ein Anbieter, der solche Schokolade unter der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ vertrieb, wurde von einem Konkurrenten abgemahnt. Die zentrale Frage: Erwartet der Verbraucher, dass eine so bezeichnete Schokolade tatsächlich aus Dubai stammt?
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Anmerkung zu SG Leipzig, Urteil v. 26.11.2024 – S 3 KR 1024/21. MedR 43, 564–566 (2025)