Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Entscheidungsanmerkungen zum Gesellschafts-und Unternehmensrecht

WuB 2/2025 Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht

Dr. Stefan Reuter, LL.M., Maître en droit

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Nicht nur hohe Geldstrafe droht

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es soll Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Hierfür sieht das BFSG und die auf seiner Grundlage erlassene Verordnung insbesondere die Pflicht vor, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Damit kommt auf viele Betreiber von Webseiten erheblicher Anpassungsaufwand zu. Rechtzeitiges Handeln ist unbedingt zu empfehlen.

Carolin Kaiser

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Investment Opportunities in Ukraine: Traditional and Digital Sectors

Ukraine is a destination worth exploring due to its innovative legal initiatives, offering opportunities in both traditional industries and the fast-growing digital economy. Two key investment programs – the State Support for Large-Scale Investment Projects (the "Program") and the Diia.City virtual economic zone (“Diia.City”) – provide forward-thinking businesses with diverse possibilities.

Svitlana Lapitska

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Gehaltsverhandlung: ab 2026 ist es wohl vorbei mit der Gestaltungsfreiheit

EU-ENTGELT-TRANSPARENZRICHTLINIE Ab Juli 2026 strenge Vorgaben aus Brüssel. Im neuen Magazin Wirtschaft der IHK Region Stuttgart ist ein Beitrag von Dr. Michael Frank zum hochaktuellen Thema „Gehaltsverhandlung: ab 2026 ist es wohl vorbei mit der Gestaltungsfreiheit“ erschienen.

Dr. Michael Frank

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Auslandsreisekrankenversicherung

Beim Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen handelt es sich um ein Thema, das gerne vernachlässigt wird, obwohl dieses Risiko relativ preiswert abgesichert werden kann. Häufig ist entsprechender Versicherungsschutz auch schon als Nebenleistung in anderen Verträgen, z.B. Kreditkarten- oder Reiseversicherungsverträgen, enthalten. Während mancher über keinen Versicherungsschutz verfügt, sind andere daher – nicht selten unwissentlich – sogar mehrfach versichert.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Unzureichende Referenzen führen zum Angebotsausschluss!

Zur Prüfung der Eignung von Bietern fordern öffentliche Auftraggeber regelmäßig Angaben zu Referenzen. In einem von der Vergabekammer des Bundes mit Beschluss vom 23.07.2024 entschiedenen Fall hatte der öffentliche Auftraggeber den Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten zu Rohbauarbeiten an Neubauvorhaben mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1,5 Mio. € sowie ein weiteres Referenzprojekt zu Rohbauarbeiten bei einem Umbauobjekt mit statischen Eingriffen in das vorhandene Bestandsgebäude mit einem Auftragswert von ebenfalls mindestens 1,5 Mio. € verlangt.

Dr. Lars Knickenberg

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