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Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Medizinische Versorgungszentren: ohne (zahn-)ärztlichen Leiter keine Vergütung

Für die ordnungsgemäße Leistungserbringung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ist das Vorhandensein der (zahn-) ärztlichen Leitung notwendige Voraussetzung. Das Sozialgericht München stellt in einem Urteil vom 29.02.2024 klar, dass die (zahn-) ärztliche Leitung keine rein formale Stellung, sondern konstitutiv für ein MVZ ist. Dies hat Auswirkungen auf die Qualität der Leistungserbringung und dient damit auch dem Schutz der Versicherten. Rechnet ein MVZ Leistungen ab, die ohne (zahn-) ärztliche Leitung erbracht wurden, handelt es entgegen seiner Verpflichtung aus § 95 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V.

Dr. Kristina Raske

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Anwendbarkeit der GOÄ bei Behandlungsverträgen zwischen Patienten und juristischen Personen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 04.04.2023 höchstrichterlich entschieden, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) immer dann anwendbar ist, wenn die Vergütung für die beruflichen Leistungen eines Arztes geltend gemacht wird. Damit hat der Bundesgerichtshof nun den langjährigen Streit um die Rechtsfrage entschieden, ob die Gebührenordnung für Ärzte auch dann anwendbar ist, wenn ambulante ärztliche Leistungen durch bei einer juristischen Person angestellte Ärzte erbracht werden.

Dr. Kristina Raske

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Fusionskontrolle unterhalb der Aufgreifschwellen: EuGH pfeift die Kommission zurück

Der US-amerikanische Biotech-Konzern Illumina plante im Jahr 2020, das Unternehmen Grail für einen Milliarden-Betrag zu erwerben. Viele Kartellbehörden hielten das für eine Gefahr für den Wettbewerb. Da Grail aber noch keine hohen Umsätze erwirtschaftete, konnte der Fall mangels Überschreiten der Umsatzschwellen weder von der Europäischen Kommission noch von den nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedsstaaten im Wege der Fusionskontrolle aufgegriffen werden.

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.,

Hendrik Howaldt

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Verpflichtende Barrierefreiheit für bestimmte Websites und Produkte

Ab dem 28.06.2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz soll Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Hierfür sehen das BFSG und die auf seiner Grundlage erlassene Verordnung die Pflicht vor, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Des Weiteren enthält das BFSG eine Informationspflicht darüber, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden.

Carolin Kaiser

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Auch ein bereits ausgeschiedener Geschäftsführer kann wegen Insolvenzverschleppung haften

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom Juli 2024 entschieden, dass ein aus dem Amt ausgeschiedener Geschäftsführer auch für Schäden von Neugläubigern haften kann, die erst nach seinem Ausscheiden in vertragliche Beziehungen zu der Gesellschaft getreten sind. Voraussetzung für die Haftung sei, dass die durch den ausgeschiedenen Geschäftsführer durch eine Verletzung seiner Antragspflicht geschaffene verschleppungsbedingte Gefahrenlage im Zeitpunkt der Schadensentstehung noch fortbesteht.

Dr. Christian Wittmann

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Unberechtigte Arbeitseinstellung kann teuer werden!

Mit Urteil vom 05.04.2023 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die außerordentliche Kündigung eines Generalunternehmervertrags durch den Bauherrn und damit – jedenfalls dem Grunde nach –Schadenersatzansprüche des Bauherrn bestätigt. Der Generalunternehmer hatte die Arbeiten wegen angeblich ausstehender Zahlungen auf Abschlagsrechnungen und Nachtragsforderungen eingestellt, obwohl der Vertrag eine solche Arbeitseinstellung ausdrücklich untersagte.

Dr. Lars Knickenberg

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