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2024

Mängelansprüche ohne Aufforderung zur Nachbesserung!?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 05.12.2022 die Auffassung vertreten, dem Bauherrn stehe ein Anspruch auf die Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlichen Nachbesse-rungskosten zu, obwohl der Bauherr den Unternehmer nicht zuvor zur Beseitigung von sämtlichen Mängeln aufgefordert hatte. In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall hatte der Bauherr zunächst Mängel an einer Aufzugsanlage geltend gemacht. Die vom Bauherrn gesetzte Nachbesserungsfrist ließ der Unternehmer ungenutzt verstreichen, so dass dem Bauherrn dem Grunde nach ein Anspruch

Dr. Lars Knickenberg

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2024

Vorsicht bei der WhatsApp-Kommunikation!

Die Kommunikation über Instant-Messaging-Dienste wie zum Beispiel WhatsApp sind seit Jahren weit verbreitet. Textnachrichten, Bild-, Video- und Ton-Dateien werden nicht nur im privaten, sondern auch im geschäftlichen Bereich versendet. Dabei stellen sich Fragen zum Beispiel nach der Bedeutung von Emojis sowie zur Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Schriftform. In einem vom Oberlandesgericht München mit Urteil vom 11.11.2024 entschiedenen Fall war der Käufer eines Ferrari aufgrund eines angenommenen Lieferverzugs des Verkäufers vom Vertrag zurückgetreten und forderte seine geleistete Vorauszahlung zurück. Der Verkäufer trat der Rückforderung mit der Behauptung entgegen, der Käufer habe einem späteren Liefertermin zugestimmt, der erst nach dem Rücktritt lag. Dazu berief er sich auf eine WhatsApp-Nachricht an den Käufer, mit dem der Verkäufer die Lieferung des Ferrari im ersten Halbjahr

Dr. Lars Knickenberg

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2024

Längere Gewährleistungsfrist als Zuschlagskriterium

Die Vergabekammer des Bundes (VK 2-69/24) hat entschieden, dass längere als die in § 13 Abs. 4 VOB/B genannten Gewährleistungsfristen für Mängel ein zulässiges Zuschlagskriterium sein können. Im streitgegenständlichen Fall hatte der Auftraggeber im laufenden Vergabeverfahren die qualitativen Zuschlagskriterien geändert und festgelegt, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche mit einer Gewichtung von 10 % bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen ist.

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2024

Einhaltung der Gleichwertigkeitsparameter ist entscheidend

Gibt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ein Leitfabrikat vor und genügt das vom Bieter angebotene Fabrikat den angegebenen Gleichwertigkeitsparametern, kann sein Angebot nicht wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden. Das stellt das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Beschluss (15 Verg 8/24) klar. Im konkreten Fall hatte die Auftraggeberin in einem EU-weiten offenen Verfahren die Fassadenverkleidung ihres Rathauses mit Naturwerkstein ausgeschrieben und dazu ein bestimmtes Leitfabrikat vorgegeben.

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2024

Teppich verlegen ist handwerkliche Selbstverständlichkeit, Grundierung nicht!

Die Ausweitung der dem Architekten von der Rechtsprechung auferlegten Überwachungspflichten schreitet unaufhaltsam voran. Das OLG Frankfurt bestätigte aktuell (29 U 61/23) zwar immerhin, dass es sich bei dem Verlegen eines Teppichbodens wohl um eine handwerkliche Selbstverständlichkeit handelt, die nicht zu überwachen ist.

Dr. Andreas Digel

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2024

WhatsApp & Co: Willenserklärung durch Emoji?

Auch bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommen zunehmend Messenger-Dienste wie WhatsApp zum Tragen. Grundsätzlich können auch auf diesem Wege formfreie oder der Textform unterliegende Willenserklärungen zugehen und damit Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden. Ausgenommen sind lediglich Willenserklärungen, die eine besondere Form voraussetzen, etwa die Schriftform für die Kündigung eines Bauvertrags.

Dr. Henrik Jacobsen

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