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Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Neues Urteil zu KI und Urheberrecht: Betreiber von Chatbots haften

Ein wegweisendes Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Betreiber von generativer Künstlicher Intelligenz (KI). Eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Songtextern vertritt, klagte erfolgreich gegen die Betreiber eines bekannten KI-Chatbots. Der Vorwurf: Der Chatbot wurde mit urheberrechtlich geschützten Liedtexten trainiert und gab diese auf Anfrage wieder aus, teilweise in veränderter Form.

Dr. Thomas Weimann,

Philip Malcolm Kohl

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Geltung des EU Data Act – Sind Sie betroffen?

Seit dem 12.09.2025 gelten viele Regelungen des sogenannten Data Act (EU-Verordnung 2023/2854). Der Data Act enthält neue Pflichten für sehr viele Unternehmen, deren Umsetzung häufig mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Der Data Act will die Verfügbarkeit von Daten aus vernetzten Produkten erhöhen und den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten erleichtern. Um beide Ziele zu erreichen, werden Hersteller, Dateninhaber und Händler sogenannter vernetzter Produkte sowie Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten in die Pflicht genommen.

Carolin Stattelmann,

Dr. Thomas Weimann

VERÖFFENTLICHUNG

2025

OS-Plattform abgeschaltet – Hinweis im Impressum jetzt entfernen

Die EU-Kommission hat die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 endgültig eingestellt. Damit entfällt für Unternehmer die bisher geltende Pflicht, im Impressum und in den AGB auf diese Plattform hinzuweisen.

Carolin Stattelmann

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Wird nun alles besser? Geplante Änderungen am europäischen Lieferkettengesetz

Es gibt in der EU eine ganze Reihe von Vorschriften, die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorgeben, und die bereits gelten oder demnächst wirksam werden sollen. Ein Vorstoß der EU Kommission Ende 2024 soll zu Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen führen. Aber ist das wirklich so? Wird nun alles besser?

Dr. Thomas Weimann

VERÖFFENTLICHUNG

2025

EuGH: Anrede in Online-Formularen

Um Kunden personalisiert anzusprechen, wird in Online-Shops häufig die Auswahl der Anrede („Herr/Frau“) als Pflichtfeld gekennzeichnet. Der EuGH entschied (Urt. v. 09.01.2025 - C-394/23), dass die Angabe des Geschlechts nicht abgefragt werden darf, soweit sie für die Erfüllung des Vertrages nicht notwendig ist. Vielmehr reichen in aller Regel allgemeine Anredemöglichkeiten aus.

Dr. Sonja Kreß

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Anforderungen an die Gestaltung des Bestellbuttons

Für Online-Händler gelten bei entgeltlichen Verbraucherverträgen besondere Pflichten. Sie müssen unter anderem gemäß § 312j Abs. 3 BGB am Ende eines Bestellvorgangs einen Bestellbutton einrichten, der mit eindeutigen Formulierungen, wie zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“, die Zahlungsverpflichtung kennzeichnet.

Dr. Sonja Kreß

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