VERÖFFENTLICHUNG
2026
Ab dem 27.09.2026 tritt eine wichtige Neuregelung in Kraft. Händler sind dann bei dem Verkauf von Waren verpflichtet, Verbraucher mit einem „Gewährleistungslabel“ über die gesetzlichen Gewährleis-tungsrechte und mit einem „Garantielabel“ über bestehende Herstellergarantien zu informieren. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Online-Shops als auch für den stationären Einzelhandel. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
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2026
Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge über Waren und Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, über eine Online-Benutzeroberfläche oder eine mobile Anwendung („App“) schließen, müssen ab dem 19.06.2026 eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
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2026
Der Beitrag ordnet die kartellrechtlichen Regelungen des Kraftstoffmaßnahmenpakets rechtspolitisch und gesetzessystematisch ein. Er untersucht § 29a GWB als neues Instrument gegen missbräuchlich überhöhte Preise marktmächtiger Kraftstoffhändler sowie die insbesondere die Adressatenauswahl betreffende Umgestaltung des erst 2023 eingeführten „New Competition Tool“ § 32f GWB. Im Ergebnis erscheint die Einführung des sektorspezifischen § 29a GWB angesichts extremer Kraftstoffpreise vertretbar, während die Umstrukturierung des sektorübergreifend anwendbaren § 32f GWB die Norm ohne wirklichen Anlass aus dem Gleichgewicht bringt.
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2026
Frühe Patente und Patentanmeldungen sind nicht nur ein rechtlicher Schutz, sondern relevante Vermögenswerte, die die Attraktivität eines Startups bei der Finanzierungssuche erheblich steigern können. Eine gemeinsame Studie von EPA und EUIPO zeigt, dass europäische Startups, die vor einer frühen Finanzierungsrunde Patentanmeldungen eingereicht hatten, eine mehr als sechsmal so hohe Wahrscheinlichkeit hatten, sich eine Finanzierung zu sichern.
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2026
Die News – Fachzeitschrift für Familienunternehmen, April 2026. Der Artikel zeigt, dass Kartellrecht alle Unternehmen betrifft, auch Familienunternehmen. Aktuelle Verfahren und Bußgelder unterstreichen die Relevanz, insbesondere bei unzulässigen Preisvorgaben. Unternehmen müssen klare Vorgaben etablieren, Mitarbeiter schulen und Vertriebsmodelle (dual, selektiv, exklusiv) kartellrechtskonform gestalten.
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2026
Anmerkung zu EuG, Urt. v. 15.10.2025 – T‑306/23, CB 2026, 131