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12.12.2024

Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025

Inländische Unternehmen sind ab dem 01.01.2025 verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen zu können. Hintergrund ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch das Wachstumschancengesetz.

Der Begriff „elektronische Rechnung“ meint künftig anders als bisher Rechnungen, die in einem „strukturierten elektronischen Format“ ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Dazu zählen z.B. die Formate XRechnung und ZUGFeRD. Eine reine PDF-Datei gilt hingegen künftig nicht mehr als „elektronische Rechnung“.

Unternehmen, die noch keine geeignete Software zum Anzeigen von E-Rechnungen haben, können ein kostenfreies Online-Tool der Finanzverwaltung nutzen, das unter https://www.elster.de/eportal/e-rechnung zur Verfügung steht.

Eine Pflicht zum Versand von E-Rechnungen gilt erst ab dem 01.01.2027; Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz (2026) von nicht mehr als 800.000,00 € haben für die Umstellung noch ein Jahr länger Zeit. Ausgenommen hiervon bleiben u.a. Rechnungen über steuerfreie Leistungen und Kleinbetragsrechnungen bis 250,00 €.

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Dr. Thomas Weimann Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Partner; Rechtsanwalt; Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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