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24.06.2024

Sachverständiger darf nicht Protokoll führen

Es kommt hin und wieder vor, dass Gerichte aufgrund der Komplexität technischer Fragen dem Sachverständigen das Diktiergerät in die Hand geben, damit dieser selbst seine Aussagen in der Verhandlung zu Protokoll geben kann. Diese Praxis hat nun das OLG Hamm für unzulässig erklärt (7 U 73/23). Nach Auffassung des Senats ist die Protokollführung originäre Aufgabe des Richters und stellt bei Nichtbeachtung einen Verfahrensfehler dar, der die Aufhebung eines darauf gestützten Urteils rechtfertigt.

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