HomeWissenVeröffentlichungenTelefonische Krankschreibung
16.01.2024

Telefonische Krankschreibung

Beschäftigte sollen ab 2024 wieder die Möglichkeit haben, telefonisch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage zu erhalten. Die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Regelung zur Entlastung der Arztpraxen und Verminderung der Ansteckungsgefahr wurde mehrmals verlängert und lief zum 31.03.2023 aus. Nun soll eine entsprechende Regelung dauerhaft geschaffen werden. Die Voraussetzungen einer telefonischen Krankschreibung sollen sein, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter in der jeweiligen Arztpraxis bekannt ist und keine schweren Krankheitssymptome vorliegen.

Die genauen Einzelheiten sollen in einer Richtlinie ausgearbeitet werden. Diese wird bis spätestens Ende Januar 2024 erwartet.

Rechtsgebiete

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram