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04.11.2024

Wohngebäudeversicherung: Einhaltung von Sicherheitsvorschriften

Die üblichen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung enthalten die Klausel, dass der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten hat, wenn er im Schadenfall keine Kürzung oder den vollständigen Entfall des Versicherungsschutzes riskieren möchte. Es war bislang umstritten, ob eine derart weit gefasste Verpflichtung zulässig ist oder gegen das Transparenzgebot verstößt und daher unwirksam ist.

Der Bundesgerichtshof hat nun zu einem Fall, in dem ein nicht vorschriftsmäßig installierter Pizzaofen zum Brand eines Hauses geführt hatte, mit Urteil vom 25.09.2024 entschieden, dass die Klausel wirksam ist. Es sei den Versicherungsnehmern zumutbar, sich über alle für ihr Gebäude geltenden Sicherheitsvorschriften zu informieren, weil diese ohnehin kraft Gesetzes einzuhalten seien. Sicherheitsvorschriften für Wohngebäude sind daher unbedingt ernst zu nehmen. Keinesfalls sollte man diese ignorieren, weil man meint, ohnehin versichert zu sein, wenn etwas passiert.

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Dr. Volker Nill Partner
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