Im aktuellen Ranking „Deutschlands beste Anwälte“, welches das Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Fachverlag Best Lawyers® veröffentlicht, werden 25 Anwältinnen und Anwälte von BRP als besonders renommiert empfohlen: 20x „Best Lawyers“, 5x „Ones to Watch“ und 1x „Lawyer of the Year“. Insgesamt werden Empfehlungen in 13 verschiedenen Rechtsgebieten ausgesprochen.
BRP freut sich über folgende Empfehlungen: Dr. Martin Beutelmann – Kartell- und Wettbewerbsrecht Dr. Friedrich Bozenhardt – Gesellschaftsrecht Dr. Jürgen Bürkle – Corporate Governance/Compliance Dr. Eike Eschenfelder – Versicherungsrecht Sonja Fingerle – Wirtschaftsstrafrecht Daniela Glöckle – Gesellschaftsrecht Dr. Felix Graulich – Gesellschaftsrecht Thomas Janssen – Gewerblicher Rechtsschutz Achim Kinzelmann – M&A Philip Kohl – Gewerblicher Rechtsschutz Dr. Rainer Laux – M&A Dr.-Ing. Dipl.-Phys. Ulrich Mair – Gewerblicher Rechtsschutz Dr. Axel Neumahr – Gesellschaftsrecht Dr. Volker Nill – Versicherungsrecht Dr. Werner Renaud – Gesellschaftsrecht, M&A Aljoscha Schmidberger – Bank- und Finanzrecht Dr. Jörg Sommer – M&A Dr. Thomas Weimann – Datenschutzrecht, IT-Recht Dr. Roman Wexler-Uhlich – Konfliktlösung, Schiedsverfahren/Streitbeilegung/Mediation Dr. Mark Wiume – Gewerblicher Rechtsschutz
Besonders erfreulich ist, dass die Gruppe der ausgezeichneten BRP-Nachwuchskräfte stark gewachsen ist und in diesem Jahr fünf Anwältinnen und Anwälte von BRP als „Ones To Watch“ geehrt werden. Sie sind in der Regel seit drei bis acht Jahren in der Praxis tätig und haben sich bereits einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet:
Stefan Bausch – Kartell- und Wettbewerbsrecht Polina Hufen – Gesellschaftsrecht Tobias Pfriender – M&A Thurid Schädel – Gesellschaftsrecht Sonja Ströhle – Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
Unter den zahlreichen empfohlenen Anwältinnen und Anwälten von BRP wurde Dr. Roman Wexler-Uhlich aufgrund eines außergewöhnlich positiven Gesamtfeedbacks besonders geehrt: Er wurde als „Lawyer of the Year“ im Bereich Konfliktlösung ausgezeichnet. Zum 15. Mal hat der US-Verlag „Best Lawyers®“ die renommiertesten deutschen Juristinnen und Juristen aus den verschiedenen Rechtsgebieten ermittelt. In einem umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahren werden Kolleginnen und Kollegen befragt, wen sie außerhalb der Kanzlei empfehlen würden, falls sie ein Mandat nicht selbst übernehmen können. Das daraus entstandene Ranking „Deutschlands Beste Anwälte" ist in Auszügen im Juni 2023 exklusiv im Handelsblatt veröffentlicht worden. Die Empfehlungsliste „Best Lawyers®“ erscheint seit über 25 Jahren in den USA und gilt dort als Marktführer bei der Bewertung von Anwältinnen und Anwälten.
Neunte FOCUS-Empfehlung in Folge für Anja Groeneveld
Die aktuelle FOCUS-Empfehlungsliste „Recht & Rat" führt Anja Groeneveld erneut unter den empfohlenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Familienrecht. Es ist die neunte Empfehlung in Folge.
Aktualisiertes Compliance-Handbuch für Versicherungsunternehmen
In vierter Auflage ist im Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG das Handbuch „Compliance in Versicherungsunternehmen – Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung“ erschienen. Unser Versicherungsexperte Dr. Jürgen Bürkle hat das Werk herausgegeben und zugleich mit eigenen Beiträgen als Autor mitgestaltet.
BRP RENAUD und Kennedy van der Laan vertreten das VZB erfolgreich vor dem Gerichtshof Amsterdam
Amsterdam/Berlin, 16. Juli 2026 – Die Unternehmenskammer (Ondernemingskamer) des Gerichtshofs Amsterdam hat auf Antrag des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) eine gerichtliche Untersuchung (enquête) bei der Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. angeordnet und für die Dauer des Verfahrens weitreichende einstweilige Maßnahmen verhängt. BRP hat das VZB gemeinsam mit der niederländischen Kanzlei Kennedy van der Laan erfolgreich vertreten.
Der gemeinnützige Verein Future4Kids e.V. hat sein 20-jähriges Bestehen gefeiert. Beim Sommerfest kamen zahlreiche Gäste zusammen, die das Engagement des 2006 gegründeten Vereins seit Jahren begleiten – darunter auch BRP RENAUD.
Vortrag zum Hinweisgeberschutzgesetz an der Universität Tübingen
Am 30. Juni haben Lara Müller und Nele Strobel im Rahmen des Kolloquiums „Praxis des Arbeits- und Unternehmensrechts“ an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen zu arbeitsrechtlichen Aspekten des Hinweisgeberschutzgesetzes referiert.