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25.09.2023

Löschung der Eintragung in Architektenliste nach Vermögensverfall

Das Berufsrecht sieht eine Löschung der Eintragung in die Architektenliste vor, wenn der betroffene Architekt in Vermögensverfall geraten ist. Das OVG Sachsen (6 A 541/21) hat nun entschieden, dass allein die Freigabe der freiberuflichen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter nicht den Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse oder die konkrete Aussicht hierauf führen kann. Ebenso wenig half dem betroffenen Architekten der Hinweis, dass keine Beschwerden betroffener Bauherren gegenüber ihm vorliegen und er tatkräftig an der Bereinigung seiner finanziellen Situation mitwirkt. Diese Umstände sind nach Ansicht des OVG nicht so außergewöhnlich, dass sie einer Löschung entgegenstehen.

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