HomeWissenNewsletterdetailNeues TTDSG
2021

Neues TTDSG

Am 01.12.2021 tritt das "Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien" (TTDSG) in Kraft. Datenschutzvorschriften aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG) werden damit an die ePrivacy-Richtlinie angepasst und in das neue Gesetz überführt.

Die in der Praxis relevanteste Vorschrift dürfte dabei § 25 TTDSG sein. Nach dieser Vorschrift – und damit nicht mehr nach Art. 6 DSGVO – wird sich in Zukunft die Zulässigkeit für das Speichern von Informationen sowie der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung eines Nutzers richten. Vor diesem Hintergrund sollte dringend geprüft werden, ob für die Informationsverarbeitung auf Websites, Online-Shops, Apps etc. – insbesondere durch Cookies, Tracking-, oder Zählpixel bzw. Web Beacons oder ähnliche Technologien – eine Einwilligung der betroffenen Personen nach § 25 Abs. 1 S. 1 TTDSG eingeholt werden muss. Zudem sollten die Rechtsgrundlagen in den Datenschutzinformationen für solche Telemediendienste angepasst werden, die sich bislang nach der DSGVO richten.

Das Datenschutzrechts-Team von BRP um Dr. Thomas Weimann, Dr. Sonja Kreß, Kamila Wojcik und Lukas Bachert hat einen Sondernewsletter zum Thema "TTDSG" versendet. Dieser ist hier einzusehen. Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung des neuen Gesetzes benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu

KONTAKT

Rechtsgebiete

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram