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2021

Gesetz zur Mobilisierung von Bauland

Seit Jahren ist in den Städten und Ballungsräumen der Wohnraum knapp. Die Bundesregierung ist bestrebt, dem Mangel an bezahlbaren Wohnungen entgegenzuwirken. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 12.03.2018 wurde vereinbart, die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen. Die in der Folge eingesetzte Baulandkommission hat Empfehlungen zur Umsetzung dieser Ziele vorgelegt, die Eingang in das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) gefunden haben, dessen Entwurf im Sommer letzten Jahres vorgelegt wurde und der derzeit im Bundestag beraten wird.

Der Gesetzesentwurf sieht weitreichende Änderungen des Bauplanungsrechts vor. Danach sollen unter anderem die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt werden, es sind Erleichterungen im Planungs- und Genehmigungsprozess im Innen- und Außenbereich vorgesehen, darüber hinaus ist eine strenge Regulierung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geplant und das umstrittene Baugebot soll ausgeweitet werden.

Für weitergehende Informationen zu diesem Thema können Sie sich auf unserer Homepage unter www.brp.de/newsletter-anmeldung für den Newsletter "Öffentliches Bau- und Planungsrecht" anmelden. Wir werden die wichtigsten Neuerungen des Baulandmobilisierungsgesetzes nach dessen Inkrafttreten vorstellen.

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