HomeWissenNewsletterdetailDürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckungen von zu Hause aus arbeiten?
2020

Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckungen von zu Hause aus arbeiten?

Soweit betriebliche/arbeitsvertragliche Regelungen zum Home-Office bestehen, können die Arbeitnehmer nach deren Maßgabe von zu Hause aus arbeiten. Fehlt es an entsprechenden Regelungen, dürfen die Arbeitnehmer – ohne Einverständnis des Arbeitgebers – grundsätzlich nicht von zu Hause aus arbeiten. Erscheint ein Arbeitnehmer nicht zur Arbeit und weist er auch keine Arbeitsunfähigkeit nach, kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und letztlich sogar kündigen.

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