HomeWissenNewsletterdetailHohe Kosten stehen einer Mangelbeseitigung nicht entgegen
2019

Hohe Kosten stehen einer Mangelbeseitigung nicht entgegen

Auch hohe Mangelbeseitigungskosten sind kein Grund den Besteller den Ersatz dieser Kosten abzusprechen. Das OLG Dresden (10 U 672/12) stellte fest, dass der Rückbau und die komplette Neuerstellung eines mangel-haften Bauwerks verlangt werden können, wenn durch lediglich lokale Nachbesserungsarbeiten keine den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Zustand erreicht werden kann. Die Höhe der Mangelbeseitigungskosten spielt insoweit keine Rolle. Entscheidend ist, ob die Funktionsfähigkeit des Werks durch den Mangel beeinträchtigt wird. Insbesondere muss der Besteller nicht das Risiko weiterer Schäden tragen, die beim Verzicht auf eine umfangreiche Mangelbeseitigung drohen.

Branchen und Expertisen

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram