2023
Dr. Stefan Reuter analysiert in seinem aktuellen Beitrag das am 2. Juli in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz und zeigt auf, welcher Handlungsbedarf sich daraus für Unternehmen ergibt.
Der Aufsatz ist im Betriebs-Berater (Heft 27/2023) erschienen.
2023
Im Vermittlungsausschuss verständigten sich der Bundestag und der Bundesrat auf verschiedene Änderungen des HinSchG-Entwurfs. Die wesentlichen Änderungen, mit denen das HinSchG nun am 2. Juli in Kraft tritt, sind zusammengefasst:
2023
Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine ausdrückliche Gesetzesregelung zum sog. Whistleblowing mit weitreichenden Folgen für zahlreiche Unternehmen. Wer sich mit dem HinSchG bislang noch nicht auseinandergesetzt hat, sollte dies jetzt tun.
2023
Nachdem der Deutsche Bundestag in der letzten Sitzung des Jahres 2022 am 16.12.2022 das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (Hin-SchG) beschlossen hat, verweigerte der Bundesrat am 10.02.2023 seine Zustimmung zum HinSchG. Das Inkrafttreten des HinSchG wird dadurch weiter verzögert.