

T
F
E

Vita
2026
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass dem Planer die Abrechnung seines Honorars unter Berücksichtigung von anrechenbaren Kosten inklusive eines GU-Zuschlags verwehrt bleibt. Die Parteien hatten vereinbart, dass der Architekt sein Honorar nach der Kostenberechnung ermitteln soll.
2025
In Bausachen ist die Streitverkündung probates Mittel, um andere Verantwortliche an das Beweisergebnis eines Prozesses zu binden und etwaige Ansprüche gegen sie im Verjährungslauf zu hemmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine hinreichend bestimmte Streitverkündung, die insbesondere die tatsächlichen Grundlagen so genau bezeichnet, dass der Streitverkündungsempfänger gegebenenfalls nach Einsicht in die Prozessakten prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten.
2025
Eine Entscheidung des OLG Stuttgart (13 U 16/23) zeigt auf, wie schnell ein Unternehmer in die Fänge des Verbraucherschutzrechts geraten kann. Dem Unternehmer half es dabei nicht, dass er bereits zuvor einen Vertragsentwurf an den privaten Bauherrn übersandt hatte. Das OLG Stuttgart stellte nämlich fest, dass der später im Haus des Bauherrn geschlossene Vertrag einen anderen Inhalt hatte.
2025
Schließen Architekten und Ingenieure mit Verbrauchern Verträge, können diese vom Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden. So kann ein Architektenvertrag widerrufsfähig sein, wenn er ausschließlich mittels Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird. Ein solches Fernkommunikationsmittel ist das Internet und die dadurch eröffneten Kommunikationskanäle (Webseiten, E-Mail, Videotelefonie).