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Vita
2025
Zur Ermittlung eines Berechnungshonorars für Grundleistungen der HOAI gehört die Ermittlung der anrechenbaren Kosten als Bezugspunkt für den Honorarwert. Allein die Tatsache, dass sich die anrechenbaren Baukosten auf GU-Leistungen beruhen, rechtfertigt nicht, dass ein entsprechender Abschlag bei den abrechenbaren Kosten für den GU-Zuschlag vorzunehmen ist.
2025
Der VK Bund hat entschieden, dass die Prüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen ordentlich zu dokumentieren ist und ein allgemein gehaltener Vergabevermerk zur Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen deshalb nicht ausreicht (VK 2-67/24).
2025
Entsteht ein Mangel an einem Bauwerk und ist die hierfür ursächliche Arbeit überwachungspflichtig, besteht der Anschein, dass der Architekt seinen Überwachungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Architekt kann zwar diesen Anscheinsbeweis wieder entkräften.
2024
Auch bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommen zunehmend Messenger-Dienste wie WhatsApp zum Tragen. Grundsätzlich können auch auf diesem Wege formfreie oder der Textform unterliegende Willenserklärungen zugehen und damit Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden. Ausgenommen sind lediglich Willenserklärungen, die eine besondere Form voraussetzen, etwa die Schriftform für die Kündigung eines Bauvertrags.