
Rügt der Bauherr Bauüberwachungsfehler des Architekten, hat er diese mit einem Verstoß gegen die übertragenen Bauüberwachungspflichten begründen. Wendet der Architekt ein, nicht mit sämtlichen Tätigkeiten der Bauüberwachung beauftragt worden zu sein, muss nach einer Entscheidung des Kammergerichts der Bauherr nachweisen, welche Bauüberwachungsleistungen der Architekt im Einzelnen schuldete (7 U 154/21). Da es dem Bauherrn im konkreten Fall nicht gelang, den Beauftragungsumfang darzulegen, urteilte der Senat zugunsten des Architekten und sprach diesen vom Vorwurf der mangelhaften Bauüberwachung frei. Erschwerend kam im konkreten Fall für den Bauherrn hinzu, dass dieser im Laufe des Prozesses nicht konsistent zum Vertragsschluss und dessen Inhalt vortragen hatte. Das Urteil zeigt, dass eine sorgfältige Dokumentation der vertraglichen Grundlagen die Darlegungs- und Beweislast im Prozess für die jeweils beweisbelastete Partei deutlich erleichtert.
2026
In der neuen Ausgabe von Die News – Fachzeitschrift für Familienunternehmen analysieren unsere Experte Johannes Gugel und Tobias Reinhard in ihrem Fachbeitrag „Klare Regeln statt großer Konflikte – Rechtliche Aspekte bei Familienstämmen“, wie Familienunternehmen unterschiedlichen Interessen ihrer Familienstämme begegnen können.
2026
Unternehmenskäufe sind ein zentrales Instrument unternehmerischer Expansion. Gerade in dynamischen und wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ermöglichen sie einen schnellen Zugang zu Know-how, Innovationen, neuen Märkten und Wachstum. Damit diese Chancen nicht durch rechtliche Risiken beeinträchtigt werden, sollten Unternehmen die zunehmenden kartellrechtlichen und regulatorischen Anforderungen bei M&A-Transaktionen frühzeitig berücksichtigen.
Seit dem 02.08.2026 gilt die neue KI-Verordnung der EU und mit ihr strenge Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Wer Bilder, Videos oder Chatbots ohne korrekten Hinweis einsetzt, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.
Die neuen Transparenzregeln sollen sicherstellen, dass Nutzer erkennen, wann sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-erstellte Inhalte wahrnehmen. Die Pflichten betreffen insbesondere folgende Bereiche: