
Rügt der Bauherr Bauüberwachungsfehler des Architekten, hat er diese mit einem Verstoß gegen die übertragenen Bauüberwachungspflichten begründen. Wendet der Architekt ein, nicht mit sämtlichen Tätigkeiten der Bauüberwachung beauftragt worden zu sein, muss nach einer Entscheidung des Kammergerichts der Bauherr nachweisen, welche Bauüberwachungsleistungen der Architekt im Einzelnen schuldete (7 U 154/21). Da es dem Bauherrn im konkreten Fall nicht gelang, den Beauftragungsumfang darzulegen, urteilte der Senat zugunsten des Architekten und sprach diesen vom Vorwurf der mangelhaften Bauüberwachung frei. Erschwerend kam im konkreten Fall für den Bauherrn hinzu, dass dieser im Laufe des Prozesses nicht konsistent zum Vertragsschluss und dessen Inhalt vortragen hatte. Das Urteil zeigt, dass eine sorgfältige Dokumentation der vertraglichen Grundlagen die Darlegungs- und Beweislast im Prozess für die jeweils beweisbelastete Partei deutlich erleichtert.
2026
Die Möglichkeit der Anordnung von fusionskontrollrechtlichen Anmeldepflichten unterhalb der regulären Schwellenwerte führte im früheren § 39a GWB a.F. ein Schattendasein ohne einen einzigen Anwendungsfall.
2026
Als erstes Werk seiner Art bietet es einen gut verständlichen Überblick über die wichtigsten Fragen an der Schnittstelle von Insolvenz- und Versicherungsrecht – besonders relevant u. a. bei Haftungsansprüchen in der Insolvenz und der D&O-Versicherung. Behandelt werden außerdem zentrale Themen wie das Versicherungsverhältnis im Insolvenzfall, typische Haftungskonstellationen, M&A, steuerliche Aspekte und prozessuale Besonderheiten.
2026
Seit dem 1. Januar 2026 wird bei UK-Marken, die nach dem Brexit automatisch aus Unionsmarken „geklont“ wurden, der Maßstab für die rechtserhaltende Benutzung neu zugeschnitten: Für die UK-Klonmarke zählt nun ausschließlich noch die Benutzung im Vereinigten Königreich. Entsprechendes gilt für internationale Registrierungen, bei denen aus einer EU-Benennung ebenfalls eine „geklonte“ UK-Benennung hervorgegangen ist. Für Markeninhaber kann das Anlass sein, den Status des UK-Portfolios gezielt zu überprüfen.
2026
Rechtsanwalt Simon Gollasch hat einen Fachartikel in der aktuellen Ausgabe (Heft 1-2/2026) der Zeitschrift „Der Betrieb“ veröffentlicht.
In seinem Aufsatz „Der Fall RETHMANN – Neuartige Abhilfemaßnahmen auf Grundlage alter Sektoruntersuchungen?“ beleuchtet er die Anwendung der neuen Eingriffsbefugnisse gemäß § 32f Abs. 2 GWB, wonach das Bundeskartellamt fusionskontrollrechtliche Anmeldepflichten auch unterhalb der üblichen Schwellenwerte anordnen kann.