HomeWissenVeröffentlichungenEuropäische Kommission vereinfacht Fusionskontrollverfahren
26.09.2023

Europäische Kommission vereinfacht Fusionskontrollverfahren


Mit Wirkung zum 1. September 2023 gelten für Fusionskontrollanmeldungen bei der Europäischen Kommission neue Verfahrensvorschriften. Dadurch reduziert sich der Aufwand für die beteiligten Unternehmen. Mehr Transaktionen als bislang sollen im Rahmen des vereinfachten Verfahrens behandelt werden, die Verfahren werden insgesamt gestrafft und der Aufwand für die Anmeldungen soll sich verringern.
Das ist für Unternehmen eine positive Entwicklung. Allerdings ist die Freude getrübt: Insgesamt sind die regulatorischen Anforderungen an Transaktionen in den letzten Jahren stetig größer geworden. Es genügt nicht mehr, bei Transaktionen nur an die kartellrechtliche Fusionskontrolle zu denken. In immer mehr Fällen haben auch das Außenwirtschaftsrecht und die Drittstaatensubventionsverordnung Auswirkungen auf den Zeitplan und die Umsetzung einer Transaktion.

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