Das OLG Hamburg setzte sich mit der Frage auseinander, welcher Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern geschuldet ist und auf welche Kriterien es bei der Ermittlung ankommt (4 U 4/23). Der Bauherr hatte sich auf eine mangelhafte Herstellung des Schallschutzes durch seinen Bauunternehmer berufen. Der Senat kam unter Bezugnahme auf die Feststellungen eines Sachverständigen für Schallschutz zu dem Ergebnis, dass im konkreten Fall kein Mangel vorliege. Maßstab für die Bewertung war die Rechtsprechung des BGH (VII ZR 45/06), wonach durch Auslegung des Vertrags im Einzelfall zu ermitteln ist, welcher Schallschutz geschuldet ist. Im Zuge seiner Begutachtung hatte der gerichtlich bestellte Sachverständige zunächst ausgeführt, dass nach dem DEGA Memorandum BR0101 ein Schalldämm-Maß von 60 dB den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik im Zeitraum der Fertigstellung entsprochen hätte. Nach Messungen des Sachverständigen wies das streitgegenständliche Bauwerk mit 64 dB im Erdgeschoss einen hervorragenden Wert auf, den der Sachverständigen zudem als drittbesten Wert bezeichnete, den er jemals in vergleichbarer Situation aufgefunden habe. Die weitere Überprüfung durch Erzeugung von Geräuschen wie Klavierspiel, Schreien, Gehen und Stühlerücken im Nachbarhaus, ergab ebenfalls keine Schallschutzdefizite. Auch rechnerisch konnte der Sachverständige keinen Mangel feststellen. Denn selbst bei idealer Umsetzung des geschuldeten Bauwerks konnten rechnerisch maximal 65 dB erreicht werden. Das stellte zwar gegenüber dem gemessenen Wert eine negative Abweichung dar, begründet aber nach Auffassung des OLG Hamburg noch keinen Mangel. So seien zum einen Messtoleranzen von bis zu 1 dB möglich, zum anderen liege die Abweichung im nicht wahrnehmbaren Bereich.
2024
Am 5. Juli 2024 wurde die europäische Richtlinie über nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen („Sorgfaltspflichten-RL“) bekannt gemacht und ist 20 Tage danach in Kraft getreten. Für die Richtlinie wird auch die Abkürzung CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) benutzt. Die Richtlinie muss der deutsche Gesetzgeber spätestens bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Diese Umsetzung wird zu deutlichen Änderungen im aktuellen deutschen Recht führen, vor allem im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
2024
Der Startschuss für Anbauvereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis steht kurz bevor. Am 01. Juli 2024 treten alle Bestimmungen des KCanG in Kraft. Mit Inkrafttreten der Vorschriften können Anbauvereinigungen nun endlich den Antrag auf Erteilung einer Anbauerlaubnis stellen. Es ist jedoch Vorsicht geboten, denn es sollten erst alle notwendigen „Hausaufgaben“ erledigt sein. Andernfalls droht eine einfache und schnelle Ablehnung.
Diebstähle finden typischerweise in Abwesenheit von Zeugen statt und sind nicht nur aus diesem Grund meist schwierig nachzuweisen. Überall dort, wo in Versicherungsverträgen Diebstähle versichert sind, z. B. beim Kfz-Diebstahl in der Kaskoversicherung, billigt der Bundesgerichtshof dem Versicherungsnehmer daher Beweiserleichterungen zu. Dieser muss nur das „äußere Bild“ eines Diebstahls nachweisen. Gelingt ihm dies, muss der Versicherer beweisen, dass der Diebstahl vorgetäuscht war.
Architektenwettbewerbe werden in der Regel nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Die RPW 2013 sehen u. a. eine Beteiligung der zuständigen Architektenkammer vor sowie die Auslobung von Preisgeldern für die erfolgreichen Wettbewerbsbeiträge.
Mit Urteil vom 16.05.2024 hat das Oberlandesgericht Stuttgart einem Bieter Schadenersatz zugesprochen, dessen Angebot von der Vergabestelle wegen eines Kalkulationsfehlers ausgeschlossen worden war. Der Bieter hatte Stahl-Positionen mit Einheitspreisen zwischen 1,19 €/t und 3,68 €/t angeboten. Dabei war er versehentlich von einem Kilo- statt einem Tonnen-Preises ausgegangen. Obwohl der Bieter erklärte, zum Angebot stehen zu wollen, da es in seiner Gesamtheit