Das OLG Hamburg setzte sich mit der Frage auseinander, welcher Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern geschuldet ist und auf welche Kriterien es bei der Ermittlung ankommt (4 U 4/23). Der Bauherr hatte sich auf eine mangelhafte Herstellung des Schallschutzes durch seinen Bauunternehmer berufen. Der Senat kam unter Bezugnahme auf die Feststellungen eines Sachverständigen für Schallschutz zu dem Ergebnis, dass im konkreten Fall kein Mangel vorliege. Maßstab für die Bewertung war die Rechtsprechung des BGH (VII ZR 45/06), wonach durch Auslegung des Vertrags im Einzelfall zu ermitteln ist, welcher Schallschutz geschuldet ist. Im Zuge seiner Begutachtung hatte der gerichtlich bestellte Sachverständige zunächst ausgeführt, dass nach dem DEGA Memorandum BR0101 ein Schalldämm-Maß von 60 dB den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik im Zeitraum der Fertigstellung entsprochen hätte. Nach Messungen des Sachverständigen wies das streitgegenständliche Bauwerk mit 64 dB im Erdgeschoss einen hervorragenden Wert auf, den der Sachverständigen zudem als drittbesten Wert bezeichnete, den er jemals in vergleichbarer Situation aufgefunden habe. Die weitere Überprüfung durch Erzeugung von Geräuschen wie Klavierspiel, Schreien, Gehen und Stühlerücken im Nachbarhaus, ergab ebenfalls keine Schallschutzdefizite. Auch rechnerisch konnte der Sachverständige keinen Mangel feststellen. Denn selbst bei idealer Umsetzung des geschuldeten Bauwerks konnten rechnerisch maximal 65 dB erreicht werden. Das stellte zwar gegenüber dem gemessenen Wert eine negative Abweichung dar, begründet aber nach Auffassung des OLG Hamburg noch keinen Mangel. So seien zum einen Messtoleranzen von bis zu 1 dB möglich, zum anderen liege die Abweichung im nicht wahrnehmbaren Bereich.
2024
Jüngst wurde in Norderstedt bei einem Start-up Unternehmen Cannabis Setzlinge beschlagnahmt und der Verkauf von Cannabis Samen und Setzlingen untersagt. Das Unternehmen verkaufte nach der Cannabis Legalisierung zum 1. April Samen und Stecklinge. Die Stadt Norderstedt ist der Auffas-sung, dass der Vertrieb von Cannabis Vermehrungsmaterial deutscher Unternehmen untersagt ist und nur Unternehmen aus dem EU-Ausland gestattet sei. Dieser Beitrag beschäftigt sich damit, ob nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) der Vertrieb von Cannabis Vermehrungsmaterial in Deutschland gestattet ist und ob auch deutsche Unternehmen und Händler das Vermehrungsmaterial vertreiben dürfen.
2024
In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater sind üblicherweise Schäden aus „unternehmerischem Risiko“ ausgeschlossen. Nicht versichert ist zudem eine Tätigkeit als geschäftsführender Treuhänder. Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 15.11.2023 mit der Frage befasst, ob ein Steuerberater vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen Versicherungsschutz für Beratungsfehler genießt, die ihm als Treuhandkommanditist und Mittelverwendungskontrolleur einer Fondsgesellschaft unterlaufen sind. Das Land- und das Oberlandesgericht hatten dies verneint.
Bei kommunalen Wohnungsbauunternehmen kann es sich um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB handeln, die folglich vergaberechtliche Vorschriften zu beachten haben. Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss vom 06.09.2023 klargestellt, dass die im Eigentum der Stadt Karlsruhe stehende Volkswohnung GmbH öffentlicher Auftraggeber ist. Der Zweck der Volkswohnung GmbH besteht in der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnungen, unter anderem liege ihr Zweck in der angemessenen Wohnversorgung einkommensschwacher Bevölkerungskreise.
Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 08.02.2024 entschieden, dass eine Handwerkskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts kein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB ist. Darüber hinaus hat es im konkreten Fall auch § 99 Nr. 4 GWB trotz einer vorgesehenen Förderung des Bauprojekts für nicht einschlägig gehalten. Nach § 99 Nr. 4 GWB ist eine juristische Person dann öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts, wenn sie bei bestimmten Vorhaben zu mehr als 50 % von der öffentlichen Hand subventioniert wird. In dem vom Oberlandesgericht Schleswig entschiedenen Fall hatte die Handwerkskammer „Planungsleistungen für Baugrund und Wasserhaltung“ als vorbereitende
Am 25.11.2023 ist in Baden-Württemberg das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten, mit welchem Änderungen der Landesbauordnung (LBO) und der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (VVOLBO) verbunden sind. Damit hat der Landesgesetzgeber den Weg zum „Virtuellen Bauamt“ freigemacht, mit dem ein Bürokratieabbau sowie eine Verfahrensbeschleunigung verbunden sein soll. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genutzt, den Einfluss und die Rechte sowohl der betroffenen Gemeinden als auch der Nachbarn einzuschränken.