Das OLG Hamburg setzte sich mit der Frage auseinander, welcher Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern geschuldet ist und auf welche Kriterien es bei der Ermittlung ankommt (4 U 4/23). Der Bauherr hatte sich auf eine mangelhafte Herstellung des Schallschutzes durch seinen Bauunternehmer berufen. Der Senat kam unter Bezugnahme auf die Feststellungen eines Sachverständigen für Schallschutz zu dem Ergebnis, dass im konkreten Fall kein Mangel vorliege. Maßstab für die Bewertung war die Rechtsprechung des BGH (VII ZR 45/06), wonach durch Auslegung des Vertrags im Einzelfall zu ermitteln ist, welcher Schallschutz geschuldet ist. Im Zuge seiner Begutachtung hatte der gerichtlich bestellte Sachverständige zunächst ausgeführt, dass nach dem DEGA Memorandum BR0101 ein Schalldämm-Maß von 60 dB den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik im Zeitraum der Fertigstellung entsprochen hätte. Nach Messungen des Sachverständigen wies das streitgegenständliche Bauwerk mit 64 dB im Erdgeschoss einen hervorragenden Wert auf, den der Sachverständigen zudem als drittbesten Wert bezeichnete, den er jemals in vergleichbarer Situation aufgefunden habe. Die weitere Überprüfung durch Erzeugung von Geräuschen wie Klavierspiel, Schreien, Gehen und Stühlerücken im Nachbarhaus, ergab ebenfalls keine Schallschutzdefizite. Auch rechnerisch konnte der Sachverständige keinen Mangel feststellen. Denn selbst bei idealer Umsetzung des geschuldeten Bauwerks konnten rechnerisch maximal 65 dB erreicht werden. Das stellte zwar gegenüber dem gemessenen Wert eine negative Abweichung dar, begründet aber nach Auffassung des OLG Hamburg noch keinen Mangel. So seien zum einen Messtoleranzen von bis zu 1 dB möglich, zum anderen liege die Abweichung im nicht wahrnehmbaren Bereich.
2024
Der Markt für E-Zigaretten wächst weltweit seit Jahren kontinuierlich und soll laut Statista bis 2029 einen Umsatz von knapp 30 Milliarden Euro erreichen. Auch in Deutschland wächst der Markt. Der weltweit größte privatwirtschaftliche Hersteller von Tabakprodukten, Philip Morris, ist kürzlich in den deutschen Markt für Einweg-E-Zigaretten eingestiegen.
2024
Effective 16 August 2024, Ukraine's Medical Cannabis Law will enhance patient access to medical cannabis for specific conditions and regulate its use for medical, educational, and research purposes. This legislation also creates investment opportunities and simplifies industrial hemp cultivation, though recreational cannabis remains illegal.