Home › Wissen › Veröffentlichungen › Streitverkündung gegenüber einem Schiedsrichter?
27.10.2026

Streitverkündung gegenüber einem Schiedsrichter?

Auch die Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren ist nicht frei von Fehlern und kann, wenn auch in engen Grenzen, der Kontrolle ordentlicher Gerichte zugeführt werden. Der BGH hat nun zugunsten einer am Schiedsverfahren beteiligten Partei entschieden, dass diese zulässigerweise in einem solchen Überprüfungsverfahren dem an der Entscheidung des Schiedsgerichts mitwirkenden Schiedsrichter den Streit verkünden kann (I ZB 6/26).  Die den Streit verkündende Partei sah sich durch die Entscheidung des Schiedsrichters benachteiligt, da dieser entgegen seiner Verpflichtung zur Offenlegung aus der maßgeblichen Schiedsgerichtsordnung seine Kooperation mit einer der anderen am Streit beteiligten Partei verbundenen Kanzlei nicht offenbart hatte. Zwar schließt der Gesetzgeber eine Streitverkündung gegenüber Richtern aus. Der BGH stellte jedoch klar, dass diese Ausschlussvorschrift weder direkt noch entsprechend auf Schiedsrichter anzuwenden ist. Da auch Baustreitigkeiten häufig vor Schiedsgerichten landen, wird diese Entscheidung in künftige Verfahren hineinwirken und allen Schiedsrichtern eine Warnung sein.

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram