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2018

IV. Quartal Newsletter 2018

HAFTUNGSRECHT

Architekt haftet bei Nichtigkeit des Bauvertrags nicht für Überwachungsfehler

Der einen Baumangel verursachende Unternehmer und der die Bauaufsicht führende Architekt, der diesen Baumangel nicht erkannt hat, haften dem Bauherrn gegenüber grundsätzlich als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis kann der Bauunternehmer aus der mangelhaften Bauüberwachung des Architekten jedoch kein zulasten des Bauherrn gehendes, mitwirkendes Verschulden des Architekten herleiten.

Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers besteht, sobald der Mangel seinem Werk anhaftet und sein Verhalten zumindest mitursächlich für den Schadenseintritt war

Die Gewährleistungspflicht des Unternehmers aus § 633 BGB für einen objektiv festgestellten Mangel setzt voraus, dass der Mangel seinem Werk anhaftet. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Mangel aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers herrührt und nicht alleine auf einer von außen, insbesondere nicht auf einer von einem Dritten gesetzten Ursache beruht (OLG Frankfurt a. M., Az. 17 U 82/80, NJW 1983, 456, 457).

Die Freigabe eines Produkts im Rahmen einer Bemusterung führt nicht zur Verdrängung der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses

Das OLG Schleswig (Az. 1 U 11/16) hat entschieden, dass verlegte Fliesen mangelhaft sind, wenn sie in Abweichung zu den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses eine andere Rutschfestigkeitsklasse und eine nicht zu den bereits vorhandenen Stufenplatten passende Oberflächenvergütung aufweisen.

Kostenobergrenze ist (k)eine Beschaffenheitsvereinbarung

Paukenschlag des KG Berlin: In seinem Urteil vom 28.08.2018 (Az. 21 U 24/16) entschied es, dass eine im Architektenvertrag vereinbarte Kostenobergrenze keine Beschaffenheitsvereinbarung für die Werkleistung des Architekten darstellt.

VERGABERECHT

Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 28.03.2018 (VK 1-119/17) erneut die vom Senat ausgeführten Auslegungskriterien für Vergabeunterlagen herangezogen. Danach müssen Vergabeunterlagen klar und verständlich sein, sodass die Bewerber wissen, was von ihnen verlangt wird.

BERUFSRECHT

Berufsbezogene Anfragen sind zu beantworten!

Entscheidungen zu berufsrechtlichen Auskunftspflichten sind selten. Eine solche hatte unlängst das Berufsgericht für Architekten Baden-Württemberg zu fällen (BG 103/17).

VERTRAGSRECHT

Umwandlung einer Bausicherheit durch eine Vertragsklausel ist unwirksam

Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach der Auftragnehmer "nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz verlangen kann, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird" ist unwirksam, da sie den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt (KG, Urteil vom 19.06.2018, Az. 27 U 29/17).

Beauftragung eines Architektenbüros durch Wohnungseigentümergesellschaft möglich

Das AG Stuttgart (Az. 67 C 3653/17) hat entschieden, dass ein Architekturbüro zur Unterstützung des Verwalters einer Wohnungseigentümergesellschaft beauftragt werden kann.

Hinweispflicht besteht auch gegenüber Generalunternehmern

Das OLG Schleswig (Az. 12 U 13/18) bejahte in einer aktuellen Entscheidung einen Kostenvorschussanspruch einer Generalunternehmerin gegen einen Werkunternehmer. Indem der Werkunternehmer ein noch nicht trockenes Mauerwerk verschlämmt und verputzt und dies zu Abplatzungen geführt hatte, hat er eine mangelhafte Werkleistung erbracht. Das OLG stellte insofern klar, dass selbst wenn der Besteller ausdrücklich die Ausführung der Arbeiten verlangt, der Unternehmer sich nur entlasten kann, wenn er den Besteller über die möglichen Nachteile der Ausführungen der Arbeiten ausdrücklich informiert hat.

Abgrenzung zwischen Akquise und Beauftragung

Insbesondere in der Baupraxis führt die Abgrenzung zwischen Akquise und Beauftragung anhand objektiver Kriterien zu Schwierigkeiten. Das OLG Düsseldorf (Az. 21 U 108/17) bestätigte jüngst die Auffassung des Landgerichts, dass einem Architekten ein Anspruch gegen seinen Auftraggeber auf Zahlung eines Honorars für die Leistungsphasen 1 bis 3 zusteht.

Planervertrag kann widerrufen werden

Das OLG Stuttgart (Az. 10 U 143/17) lehnte in einer aktuellen Entscheidung einen Honoraranspruch des Architekten gegen einen privaten Besteller auf Zahlung des Honorars ab.

BAU-, ARCHITEKTEN- UND INGENIEURSRECHT

Besser bedeutet nicht mangelfrei

In einem vom Oberlandesgericht Zweibrücken mit Urteil vom 23.11.2017 entschiedenen Fall hatte der Bauunternehmer eine Wand als tragende Wand ausgeführt, obwohl diese Wand nach den vertraglichen Vereinbarungen als nicht tragende Wand herzustellen war. Der Auftraggeber machte wegen der vom Vertrag abweichenden Ausführung ein Zurückbehaltungsrecht geltend und verweigerte die Zahlung des ausstehenden Werklohns in Höhe von 25.000,00 €.

FAMILIENRECHT

Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich

Die Parteien stritten in einem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 08.11.2017 entschiedenen Fall um die Bewertung einer Unternehmensbeteiligung des Beklagten im Zugewinnausgleich. Nach der Scheidung der 1988 geschlossenen Ehe nahm die Klägerin den Beklagten auf Zugewinn in Höhe von 850.000,00 € in Anspruch.

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Vertretung der GmbH durch den Geschäftsführer bei Handeln ohne Vertretungszusatz

In einem Urteil vom 25.09.2018 setzte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen das Handeln eines GmbH-Geschäftsführers der GmbH zuzurechnen ist. Der Kläger beauftragte die S-GmbH als Generalunternehmer mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses. Der Beklagte war Geschäftsführer und Gesellschafter der S-GmbH. Als ein Subunternehmer aufgrund einer ausstehenden Zahlung der S-GmbH mit der Einstellung der Arbeiten drohte, wandte sich der Beklagte an den Kläger mit der Bitte um eine kurzfristige Finanzierungshilfe.

Ausfallhaftung von GmbH-Gesellschaftern bei ausstehender Einlagenforderung

In einem Urteil vom 18.09.2018 befasst sich der Bundesgerichtshof mit den Folgen fehlender Einlagenerbringung. Die K-GmbH wurde durch den Alleingesellschafter H errichtet, welcher die Stammeinlage zunächst in voller Höhe leistete. Bis zur Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister wurde die Einlage jedoch nahezu vollständig an den Gesellschafter zurückgezahlt. Nach Eintragung teilte H seinen – nicht mehr eingezahlten – Geschäftsanteil in drei Geschäftsanteile auf und verkaufte und übertrug jeweils einen Anteil an die beiden Beklagten. Wenige Monate später wurde über das Vermögen der K-GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Inanspruchnahme des ursprünglichen Gesellschafters blieb erfolglos. H wurde daraufhin aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Insolvenzverwalter nahm die beiden neu aufgenommenen Gesellschafter wegen der ausstehenden Forderungen in Anspruch.

INSOLVENZRECHT

Beweislast des Insolvenzverwalters beim bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch

Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 27.09.2018 über die Beweislastverteilung in einem Insolvenzanfechtungsprozess entschieden. Im Grundsatz trägt der Insolvenzverwalter die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Voraussetzungen der Anfechtbarkeit.

Anfechtung einer Globalzession

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 29.05.2018 über verschiedene Fragen der Anfechtung einer Globalzession entschieden. Eine Globalzession gibt dem Darlehensgeber in der Insolvenz des Darlehensnehmers ein Absonderungsrecht an den abgetretenen Forderungen.

KARTELLRECHT

Bundeskartellamt: Leitfaden Transaktionswert-Schwellen

Mit der 9. GWB-Novelle wurde im deutschen Fusionskontrollrecht eine "Transaktionswert-Schwelle" eingeführt (§ 35 Abs. 1a GWB). Danach kann ein Zusammenschluss auch dann in Deutschland anmeldepflichtig sein, wenn das Zielunternehmen keine oder nur geringe Umsätze in Deutschland erzielt, der „Wert der Gegenleistung” für den Zusammenschluss aber mehr als 400 Mio. € beträgt und das zu erwerbende Unternehmen in „erheblichem Umfang” im Inland tätig ist.

Europäische Kommission: Konsultation zum Vertriebskartellrecht

Das EU-Vertriebskartellrecht besteht im Wesentlichen aus einer Gruppenfreistellungsverordnung (der sogenannten "Vertikal-GVO") und erläuternden Vertikalleitlinien. Nach diesen, zuletzt 2010 reformierten Vorschriften bestimmt sich innerhalb der EU die kartellrechtliche Zulässigkeit von Vertriebsverträgen und Lieferverträgen.

MEDIZINRECHT

Nachbesetzungsverfahren in einer Berufsausübungsgemeinschaft: Bei der Beurteilung der Fortführungsfähigkeit einer Praxis ist auf die Berufsausübungsgemeinschaft als Ganzes abzustellen

Das Bundessozialgericht hat sich in einer Entscheidung vom 27.06.2018 mit den Voraussetzungen für die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens in einer Berufsausübungsgemeinschaft auseinandergesetzt.

MIETRECHT

… und immer wieder Schönheitsreparaturen

Mit einer neuen Facette der scheinbar endlosen Geschichte zum Thema "Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht" hat sich der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 22.08.2018 befasst. Im zugrunde liegenden Fall war die Wohnung an den beklagten Mieter vom Vermieter unrenoviert und mit Gebrauchsspuren des Vormieters übergeben worden.

ÖFFENTLICHES BAU- UND PLANUNGSRECHT

Nachbarschutz bei Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung

In Zeiten der Wohnungsknappheit sind die Baurechtsbehörden nicht selten gewillt, Baugenehmigungen zu erteilen, die weitreichend von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung abweichen, damit ein Grundstück möglichst weitgehend ausgenutzt werden kann. Hierdurch kann es zu Konflikten mit den Nachbarn kommen, die sich selbst an die Vorgaben des Bebauungsplans gehalten haben und deshalb nicht bereit sind, ein solches Vorhaben hinzunehmen.

VERSICHERUNGSRECHT

Unwirksame Klausel bei Rechtsschutzversicherungen

Die Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherungen enthalten häufig die Klausel, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Willenserklärung oder Rechtshandlung im Zusammenhang steht, die aus der Zeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung datiert.

VERGABERECHT

Öffnung der Angebote durch Berater?

Nach § 55 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. In einem Beschluss vom 02.01.2018 hat die Vergabekammer Südbayern klargestellt, dass die Öffnung der Angebote nicht an Berater, zum Beispiel die Mitarbeiter eines Projektsteuerers übertragen werden dürfe. Denn das in § 55 Abs. 2 VgV vorgegebene Vier-Augen-Prinzip diene der Vermeidung von Manipulationen, sodass eine Öffnung der Angebote durch Berater nicht geheilt werden könne. Vielmehr müsse der Verstoß gegen § 55 VgV zu einer Untersagung der Zuschlagserteilung führen und gebiete die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens.

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