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2018

Newsletter Architekten- und Ingenieurrecht 2018/03

HONORARRECHT

Ohne Schriftform keine wirksame Honorarvereinbarung

Neben der Achtung der Mindest- und Höchstsätze der HOAI, ist auch die Einhaltung der Schriftform Wirksamkeitsvoraussetzung für die Honorarvereinbarung. Nicht ausreichend ist daher, wenn die Unterschrift den Architektenvertrag räumlich nicht abschließt, da es sich dann nur um eine "Oberschrift" handelt.

Vorsicht bei der Honorierung freier Mitarbeiter

Die Einbindung eines freien Mitarbeiters auf Zeithonorarbasis schließt einen Honoraranspruch des Mitarbeiters in Höhe der preisrechtlich verordneten Mindestsätze nicht aus.

HAFTUNGSRECHT

Zimmermann muss Statik nicht prüfen

Ein Auftragnehmer wird nur dann von der Gewährleistung frei, wenn ein Mangel seines Werks auf Anordnungen des Auftraggebers oder auf von diesem vorgeschriebenen Stoffe zurückzuführen ist, und er den Auftraggeber über die Folgen der mangelhaften Ausführung aufgeklärt hat. Soweit für den Auftragnehmer Anhaltspunkte für etwaige Mängel ersichtlich sind, hat er den Auftraggeber auf die Bedenken hinzuweisen.

Kein Ersatzanspruch für vertiefenden Schaden, wenn trotz Mangelkenntnis weitergebaut wird

Der Bauherr hat gegen den Architekten keinen Ersatzanspruch im Umfang eines vertiefenden Schadens.

VERGABERECHT

Vergabeunterlagen müssen vollständig zum Download bereitstehen

Obwohl seit der Einführung der e-Vergabe bald zwei Jahre vergangen sind, werden in diesem Zusammenhang noch immer Fehler von den Vergabestellen begangen, die zu einer Aufhebung des Vergabeverfahrens führen können.

Neue EU-Schwellenwerte

Die EU-Kommission hat die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts angepasst.

Zugang des Angebots erfolgt bereits mit Posteingang

In einem von der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, wann dem Auftraggeber im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ein Angebot zugegangen ist.

Eingescannte Unterschrift genügt nicht

Die VK Bund setzte sich jüngst mit der Frage auseinander, ob eine kopierte oder eingescannte Unterschrift den Formerfordernissen entspricht, wenn der Auftraggeber vorgibt, dass Angebote nur schriftlich abgegeben werden können und die Möglichkeit der Abgabe in Textform mit elektronischen Mitteln oder in elektronischer Form nicht zugelassen wird (Az. VK 2- 154/17).

PROZESSRECHT

Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung: Auftraggeber trägt die Beweislast

Welche Beschaffenheit das zu erbringende Werk haben soll, hat derjenige zu beweisen, der sich auf die vertragliche Vereinbarung beruft. Beweispflichtig ist somit der Auftraggeber, der Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung verlangt, auch wenn vor der Abnahme grundsätzlich der Auftragnehmer die Mangelfreiheit der erbrachten Leistungen zu beweisen hat.

Bindungswirkung des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

Der BGH hatte sich jüngst mit den Folgen eines selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren befasst (Az. VIII ZR 101/17).

Kündigung aus wichtigem Grund bei Nichteinhaltung der Baukostenobergrenze

Die Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund ist wirksam, wenn der Architekt die verbindliche Baukostenobergrenze nicht einhält (OLG Stuttgart, Az. 10 U 68/17).

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