Der VN hatte mit seiner im Jahr 2018 erhobenen Klage die Unwirksamkeit von Prämienerhöhungen seiner privaten Krankenversicherung seit dem Jahr 2008 geltend gemacht und forderte die Rückzahlung der entsprechenden Prämienanteile. Mit einem Grundsatzurteil vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19 - entschied der BGH in einem anderen Rechtsstreit über die inhaltlichen Anforderungen an die Begründung von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung.
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