Mit Spannung wurde das erste Urteil des Bundesgerichtshofs zu Leistungsansprüchen aus Betriebsschließungsversicherungen aufgrund der Corona-Pandemie erwartet. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 26.1.2022 entschieden, dass zumindest auf Basis der wohl am weitesten verbreiteten Versicherungsbedingungen keine Leistungsansprüche aufgrund der Corona-Pandemie bestehen.
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