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2020

Notwendiges Personal muss nicht vorzeitig eingestellt werden

Hängt die Eignung des Bieters von der Einstellung qualifizierten Fachpersonals ab, ist für die Bewertung der Eignung nicht relevant, ob das entsprechende Personal bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder Zu-schlagserteilung zur Verfügung steht. Das OLG Düsseldorf (Verg 52/18) entschied, dass Bieter nicht verpflichtet sind, das für den Auftrag notwendige Personal bereits in der Hoffnung auf die Zuschlagserteilung an sich zu binden. Anderenfalls würde dem Bieter nach Ansicht des OLG Düsseldorf in nicht zumutbarer Weise abverlangt, weitreichende Dispositionen auf die bloße Vermutung eines Zuschlags zu treffen. Im zu entscheidenden Fall hatte der Bieter sogar Verpflichtungserklärungen vorgelegt, mit denen er die Einstellung des notwendigen Fachpersonals und damit seine Eignung für den Fall der Beauftragung nachweisen konnte.

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