Familiengesellschaften sind in der Praxis in nahezu jeder Rechtsform anzutreffen und unterscheiden
sich in ihrer tatsächlichen Ausprägung stark. Doch alle verbindet insbesondere der Wille des Gründers
beziehungsweise der Unternehmerfamilie, die Firma langfristig auch mit den nachfolgenden
Generationen als Familienunternehmen fortzuführen. Dazu braucht es nicht nur eine entsprechende
Nachfolgestrategie und ein Bekenntnis zum Familienunternehmen, sondern auch eine passende
Ausgestaltung
des Gesellschaftervertrags.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage ist auch für Start-Ups alles andere als einfach. Viele potentielle Gründerinnen und Gründer scheuen sich vor dem Sprung in die Selbstständigkeit. Im Jahr 2022 gab es 18 % weniger Firmengründungen als im Jahr zuvor.