HomeWissenVeröffentlichungenBGH: Verjährungsfrist für Anspruch auf Bauhandwerkersicherung beginnt mit Anforderung
12.03.2025

BGH: Verjährungsfrist für Anspruch auf Bauhandwerkersicherung beginnt mit Anforderung

Der Anspruch des Unternehmers gegen den Besteller auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit verjährt nach der Regelverjährung, mithin nach frühestens drei Jahren. Streitig war bislang allerdings, ob die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem erstmals das Verlangen gestellt wurde oder mit dem Tag des Verlangens selbst. Der BGH hat nun entschieden, dass die Verjährung bereits mit dem Tag beginnt, an dem der Unternehmer den Besteller zur Stellung einer Bauhandwerkersicherheit auffordert (VII ZR 245/23).

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