Im Vermittlungsausschuss verständigten sich der Bundestag und der Bundesrat auf verschiedene Änderungen des HinSchG-Entwurfs. Die wesentlichen Änderungen, mit denen das HinSchG nun am 2. Juli in Kraft tritt, sind zusammengefasst:
2024
Die Cybersicherheit sollte mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht deutlich verbessert werden. Deutschland hat es versäumt, die Richtlinie fristgerecht zum 17.10.2024 umzusetzen. Es liegt der Regierungsentwurf des „NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)“ vom 02.10.2024 vor – das Gesetz soll nun voraussichtlich im Frühjahr 2025 in Kraft treten.
In den letzten Jahren haben Wettbewerbsbehörden weltweit ihre Aktivitäten zur Verfolgung wettbewerbsbeschränkender Praktiken auf Personalmärkten verstärkt. Sie reagieren damit auf die bestehende Knappheit an Fachkräften und betonen die Bedeutung eines freien und ungehinderten Wettbewerbs zwischen Arbeitgebern um die besten Kräfte.
2024
Der Black Friday und der Cyber Monday stehen erneut kurz bevor. Für die Aktionstage Black Friday und Cyber Monday im Jahr 2024 werden Ausgaben durch Online-Shopper in Deutschland in Höhe von rund 5,9 Milliarden Euro prognostiziert. Durch die immense Kauflust von Verbrauchern sind die beiden Tage wichtig für den Handel. Damit einher gehen Werbungen für große Rabatte und Preisnachlässe, um dem Verbraucher zu signalisieren, dass an den Tagen richtig gespart werden kann.
2024
Das Einkaufen über soziale Netzwerke wird unter Konsumenten immer beliebter und gehört zu den aktuellen Trends im E-Commerce. Laut einer Studie von Accenture soll des weltweite Marktvolumen im Social Commerce bis 2025 auf 1,23 Billionen US-Dollar steigen. Als „Social Commerce“ bezeich-net man den Handel von Waren und Dienstleistungen über soziale Netzwerke wie Instagram, Face-book oder TikTok. Social Commerce beschreibt damit im Ergebnis lediglich die Verschmelzung von Social Media und E-Commerce, die es Online-Händlern ermöglicht, Produkte über Social-Media-Plattformen direkt oder über Weiterleitungen auf ihren Online-Shops zu vertreiben.
2024
Die üblichen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung enthalten die Klausel, dass der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten hat, wenn er im Schadenfall keine Kürzung oder den vollständigen Entfall des Versicherungsschutzes riskieren möchte. Es war bislang umstritten, ob eine derart weit gefasste Verpflichtung zulässig ist oder gegen das Transparenzgebot verstößt und daher unwirksam ist.