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12.03.2025

Kann der Architekt den Anscheinsbeweis unzureichender Überwachung entkräften?

Entsteht ein Mangel an einem Bauwerk und ist die hierfür ursächliche Arbeit überwachungspflichtig, besteht der Anschein, dass der Architekt seinen Überwachungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Architekt kann zwar diesen Anscheinsbeweis wieder entkräften. Dies erfordert nach einem Urteil des OLG Köln allerdings eine sorgfältige Dokumentation, welche Überwachungstätigkeiten der Architekt bezüglich der ursächlichen Arbeiten wahrgenommen hat (7 U 39/23). Gelingt dem Architekten der Nachweis ausreichender Überwachung des Handwerkers nicht, bleibt es beim Anscheinsbeweis und der Haftung des Architekten. Für die Praxis bedeutet dies einen erhöhten Dokumentationsaufwand in der Leistungsphase 8 auch im eigenen Interesse.

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