HomeWissenVeröffentlichungenKein Umbauzuschlag bei neuer TGA in Bestandsgebäude
25.09.2023

Kein Umbauzuschlag bei neuer TGA in Bestandsgebäude

Plant der Ingenieur eine komplett neue Technische Gebäudeausrüstung in einem Bestandsgebäude, soll ihm nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Celle kein Umbauzuschlag zustehen (14 U 200/19). Anderes könne nur gelten, wenn Sanitärobjekte zumindest teilweise an vorhandene Wasser- und Abwasserrohre angeschlossen werden müssen und dies der Planer bei seiner Planung zu berücksichtigen hat. Im Übrigen kommt es ausschließlich auf den Einfluss der vorhandenen Bausubstanz auf die planerischen bzw. bauüberwachenden Tätigkeiten des Planers an.


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