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Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 – ganz oder gar nicht!

Architektenwettbewerbe werden in der Regel nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Die RPW 2013 sehen u. a. eine Beteiligung der zuständigen Architektenkammer vor sowie die Auslobung von Preisgeldern für die erfolgreichen Wettbewerbsbeiträge.

Dr. Lars Knickenberg

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Ist ein Angebot mit Erklärungs- oder Kalkulationsirrtum auszuschließen?

Mit Urteil vom 16.05.2024 hat das Oberlandesgericht Stuttgart einem Bieter Schadenersatz zugesprochen, dessen Angebot von der Vergabestelle wegen eines Kalkulationsfehlers ausgeschlossen worden war. Der Bieter hatte Stahl-Positionen mit Einheitspreisen zwischen 1,19 €/t und 3,68 €/t angeboten. Dabei war er versehentlich von einem Kilo- statt einem Tonnen-Preises ausgegangen. Obwohl der Bieter erklärte, zum Angebot stehen zu wollen, da es in seiner Gesamtheit

Dr. Lars Knickenberg

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Der Übergang zwischen „Wohnen“ und „Beherbergen“ im Bauplanungsrecht – Boardinghäuser

In den letzten Jahren häufen sich Verwaltungsgerichtsentscheidungen zu modernen Wohn- und Beherbergungsformen wie beispielsweise Arbeitnehmerwohnheimen, Aparthotels sowie sonstigen Unterkünften, die über Airbnb oder vergleichbare Plattformen angeboten werden, da in diesem Zusammenhang regelmäßig verschiedene baurechtliche Probleme auftreten. Immer wieder muss die Frage beantwortet werden, ob es sich hierbei noch um eine Wohnnutzung oder schon um einen Beherbergungsbetrieb handelt und diese Art der Nutzung im jeweiligen Baugebiet zulässig ist.

Dr. Nadine Holzapfel

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Eine unendliche Geschichte: Schönheitsreparaturklauseln

In zwei aktuellen Entscheidungen hat sich der Bundesgerichtshof mit der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln in Formularverträgen über die Vermietung von Wohnraum befasst. Dabei bestätigte er zunächst, dass eine sogenannte Quotenabgeltungsklausel den Wohnraummieter in einem Formularvertrag unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist.

Verena Gahn

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Beweisrechtliche Bedeutung der Behandlungsdokumentation bei dokumentiertem Eigeninteresse eines Arztes an der Vermeidung oder Verringerung der eigenen Haftung

Verletzt der Arzt seine Dokumentationspflicht, etwa indem er Umstände, die für die Diagnose und Therapie nach dem medizinischen Standard wesentlich und deren Aufzeichnung und Aufbewahrung für die weitere Behandlung des Patienten medizinisch erforderlich sind, nicht dokumentiert, wird gemäß § 630h Abs. 3 BGB vermutet, dass der Behandelnde diese medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme auch nicht getroffen hat. Diese gesetzliche Vermutung führt zu einer Umkehr der objektiven Beweislast mit der Folge, dass der Arzt die Vermutungswirkung nur durch den Beweis des Gegenteils zu widerlegen vermag. Das heißt, er muss zur vollen Überzeugung des Gerichts beweisen, dass er die nicht dokumentierte Maßnahme dennoch durchgeführt hat.

Dr. Kristina Raske

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Zulassung von MVZ im partiell entsperrten Planungsbereich

In einem Urteil vom 25.10.2023 hat das Bundessozialgericht über eine hälftige Zulassung in einem partiell entsperrten Planungsbereich entschieden. Betroffen war die Arztgruppe der rheumatologischen Internisten. Im Rahmen der gemäß § 26 Abs. 4 Bedarfsplanungs-Richtlinie zu treffenden Auswahlentscheidung hatte der Zulassungsausschuss die Bewerbung eines Arztes der Bewerbung einer MVZ-GmbH Vorrang eingeräumt und die Bewerbung der MVZ-G

Dr. Christian Wittmann

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