Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

EU-Kommission: Hohe Geldbuße wegen territorialer Lieferbeschränkungen

Die EU-Kommission hat am 23.05.2024 gegen Mondelēz International, Inc. (Mondelēz) eine Geldbuße in Höhe von 337,5 Mio. € wegen unzulässiger territorialer Lieferbeschränkungen zwischen Mitgliedsstaaten der EU verhängt.

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.,

Hendrik Howaldt

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Wissenszurechnung bei Insolvenzanfechtung

Der Bundesgerichtshof hatte in einem Urteil vom 08.02.2024 Gelegenheit, zu den Voraussetzungen einer Wissenszurechnung innerhalb einer Behörde (hier eines Hauptzollamtes) sowie einer insolvenzbezogenen Beobachtungs- und Erkundigungsobliegenheit Stellung zu nehmen. Die in der Entscheidung genannten Argumente lassen sich auf juristische Personen des Privatrechts übertragen. Soweit es für Rechtsfolgen auf die Kenntnis eines Beteiligten ankommt, wie bei der Insolvenzanfechtung zum Beispiel auf die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners, stellt sich bei Behörden und juristischen Personen die Frage, welche natürliche Person innerhalb der Organisation maßgeblich ist.

Dr. Christian Wittmann

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Vorsicht bei der Berufsbezeichnung „Architektur“

Die Kammern überwachen Verstöße bei der Verwendung geschützter Berufsbezeichnungen. So ist die Bezeichnung „Architekt“ in Baden-Württemberg ausschließlich Personen gestattet, die in die Architektenliste eingetragen sind. Unzulässig sind auch Umgehungen durch vergleichbare Bezeichnungen, die im Rechtsverkehr zu Verwechslungen führen können.

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Widerrufsrecht beim Vertragsschluss per E-Mail

Schließen die Parteien einen Vertrag per Fernkommunikationsmittel, also beispielsweise per E-Mail oder telefonisch, liegt ein sogenannter Fernabsatzvertrag vor. Ist ein Vertragspartner dabei Verbrau-cher, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Dies gilt auch für Architektenverträge, wenn der Betrieb des Architekten so organisiert ist, dass Verträge regelmäßig im Fernabsatz geschlossen und abgewickelt werden. Wird der Verbraucher hierbei nicht oder nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufsrecht unterrichtet, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben.

Markus Kitzenmaier

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Rechtssicherheit bei Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung

Ein Beschluss des OLG Köln (16 U 182/20) stärkt Architekten und Ingenieure bei der Durchsetzung von Mehrhonorar bei einer unverschuldet verlängerten Dauer der geschuldeten Objektüberwachung („Bauzeitverlängerung“).

Dr. Andreas Digel

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Bauhandwerkersicherheit: Auf den Schwerpunkt kommt es an!

Die Bauhandwerkersicherheit spielt im Bauvertragsrecht eine wesentliche Rolle, da sie nicht nur künf-tige Vergütungsansprüche des Unternehmers absichert, sondern auch die Möglichkeit zur Kündigung des Bauvertrags für den Unternehmer eröffnet.

Dr. Henrik Jacobsen

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