Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Novellierung des Arbeitszeitgesetzes

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 steht fest, dass Arbeitgeber bereits nach aktueller Rechtslage verpflichtet sind, Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden zu erfassen und hierfür ein Erfassungssystem bereitzustellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierzu bereits im April 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt, wonach Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aller Mitarbeitenden in allen Branchen verpflichtend aufzuzeichnen sind. Dies hat nach dem Referentenentwurf regelmäßig elektronisch zu erfolgen. Hiervon ausgenommen sind Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Hier kann die Erfassung analog erfolgen. Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein. Auch hier besteht jedoch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Dr. Betina Fecker,

Dr. Jörg Fecker,

Dr. Thomas Glöckle, LL.M

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Familienstartzeit

Geplant war das Inkrafttreten des Familienstartzeitgesetzes am 1. Januar 2024. Es soll beschäftigten Partner/-innen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Dauer von zehn Arbeitstagen nach der Geburt eines Kindes gewähren, sog. Familienstartzeit. Alleinerziehende sollen eine Person benennen können, die Anspruch auf die Freistellung hat, sofern der andere Elternteil nicht mit der Frau in einem Haushalt lebt.

Dr. Betina Fecker,

Dr. Jörg Fecker,

Dr. Thomas Glöckle, LL.M

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Bürokratieentlastung

Im Herbst 2023 hat das Bundeskabinett – angeregt durch Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann – den Grundstein für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) gelegt und die diesbezüglichen wesentlichen Eckpunkte beschlossen. Ziel ist der Abbau bürokratischer Hürden.

Dr. Betina Fecker,

Dr. Jörg Fecker,

Dr. Thomas Glöckle, LL.M

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Beschäftigtendatenschutz

Im April 2023 veröffentlichte das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Eckpunktepapier zur Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes. Danach soll Regelungsgegenstand unter anderem die Begrenzung von Überwachung und Kontrolle von Mitarbeitenden, die Stärkung von Transparenz für Beschäftigte im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI sowie die Erweiterung der Mitbestimmung im Zusammenhang mit dem Beschäftigtendatenschutz sein.

Dr. Betina Fecker,

Dr. Jörg Fecker,

Dr. Thomas Glöckle, LL.M

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Anpassung der Betriebsratsvergütung

Im November 2023 verabschiedete die Bundesregierung einen Regierungsentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes“. Dieser sieht unter anderem die Ergänzung der Vorschriften zur Vergütung der Betriebsratsmitglieder (§ 37 Abs. 4 und § 78 BetrVG) vor. Ziel ist es, durch Klarstellung und Kodifizierung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Verstöße gegen das betriebsverfassungsrechtliche Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot und damit auch strafrechtliche Risiken einzudämmen.

Dr. Betina Fecker,

Dr. Jörg Fecker,

Dr. Thomas Glöckle, LL.M

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Neue Beitragsbemessungsgrenze

Ab dem 1. Januar 2024 sind die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angehoben worden

Dr. Betina Fecker,

Dr. Jörg Fecker,

Dr. Thomas Glöckle, LL.M

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