Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

KI-Verordnung

Mit dieser Verordnung will die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen schaffen. Damit soll zugleich ein hohes Schutzniveau im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit sowie bezüglich der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte gewährleistet werden.

Dr. Jürgen Bürkle

VERÖFFENTLICHUNG

2024

CSDDD: Die europäische Sorgfaltspflichtenrichtlinie

Die Sorgfaltspflichten-RL dient dem Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Dieser Schutz soll dadurch erreicht werden, dass für Unternehmen zusätzliche Pflichten vorgeschrieben und Pflichtverletzungen sanktioniert werden. Die Richtlinie sieht für die betroffenen Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union unabhängig von ihrer Rechtsform folgende zeitlich gestaffelte Anwendung für die Erfüllung der neuen Pflichten vor: Für große Unternehmen (mehr als 5.000 Beschäftigte und weltweiter Netto-Jahresumsatz über 1,5 Mrd. €) drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie, also ab 2027.

Dr. Jürgen Bürkle

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Europäische KI-Regulierung

Am 12. Juli 2024 wurde die europäische Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz („KI-Verordnung“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Vorschriften der KI-Verordnung gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Einige Regelungen gelten zum Teil bereits zuvor oder danach.

Dr. Jürgen Bürkle

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Die europäische Sorgfaltspflichtenrichtlinie

Am 5. Juli 2024 wurde die europäische Richtlinie über nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen („Sorgfaltspflichten-RL“) bekannt gemacht und ist 20 Tage danach in Kraft getreten. Für die Richtlinie wird auch die Abkürzung CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) benutzt. Die Richtlinie muss der deutsche Gesetzgeber spätestens bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Diese Umsetzung wird zu deutlichen Änderungen im aktuellen deutschen Recht führen, vor allem im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Dr. Jürgen Bürkle

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Das OLG Düsseldorf begrenzt den Innenregress gegen Unternehmensleiter wegen Rechtsverstößen

Verstöße gegen geltendes Recht können für Unternehmen zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Dabei fallen Unternehmensgeldbußen vor allem bei Kartellrechtsverstößen ins Gewicht, die bis zu 10% des konzernweiten Jahresumsatzes betragen können. Hinzu kommen weitere monetäre Lasten des Unternehmens, wie Schadensersatzansprüche der Geschädigten sowie die Kosten für die Sachverhaltsaufklärung und die erforderliche Rechtsverteidigung.

Dr. Jürgen Bürkle,

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Zum Innenregress gegen Unternehmensleiter wegen kartellrechtlicher Unternehmensgeldbußen

Der aktuelle Beitrag von Dr. Jürgen Bürkle und Dr. Martin Beutelmann in der Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR) behandelt die seit langem umstrittene Frage, ob ein Unternehmen von Unternehmensleitern Schadensersatz wegen einer Kartellbuße verlangen kann. Diese Frage hat das OLG Düsseldorf kürzlich bejaht, aber die Revision zum BGH zugelassen.

Dr. Jürgen Bürkle,

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.

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